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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die deutsche Wirtschaft ist ein begehrtes Ziel für Kriminelle aller Couleur. Das Spektrum der Delikte reicht von der betrügerischen Rechnung für Einträge in zweifelhafte Gewerbeverzeichnisse über die Erpressung von Unternehmen bis hin zur Kriminalität im Internet.

Geldwäscheprävention und Terrorismusbekämpfung werden auch von der Wirtschaft als wichtige Ziele anerkannt und unterstützt. Die Pflichten, die den Unternehmen in diesem Zusammenhang auferlegt werden, müssen jedoch angemessen und verhältnismäßig sein und einen effektiven Nutzen bringen.

Angesichts der bei Verstößen drohenden hohen Sanktionen fordert die DIHK Klarheit und Eindeutigkeit darüber, was die Betriebe tatsächlich konkret leisten müssen, um Rechtssicherheit zu haben. Zudem müsse die Pflichtenerfüllung praktikabel sein. Letztlich dienten vor allem Hilfestellung durch und Erfahrungsaustausch mit den zuständigen Behörden dem Ziel der Geldwäscheprävention, so die DIHK.

Das Umsetzungsgesetz zur 4. Geldwäsche-Richtlinie ist zum 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Eine ausführliche DIHK-Positionierung zum Regierungsentwurf datiert auf den 28. März 2017:

DIHK-Stellungnahme zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie (PDF, 222 KB)

Für den Nichtfinanzsektor, also insbesondere für die Güterhändler, haben die zuständigen Landesaufsichtsbehörden unter Mitwirkung der Industrie- und Handelskammern ein gemeinsames Merkblatt für Unternehmen erstellt. Diese "Basisinformationen Geldwäschegesetz" können auf den Internetseiten der jeweiligen Landesaufsichtsbehörden abgerufen werden, beispielsweise beim bayerischen Innenministerium (links unter "Veröffentlichungen") oder beim Regierungspräsidium Darmstadt.