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Amtliches Verzeichnis

Hohe Rechtssicherheit für Betriebe

Mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) wurde im Herbst 2017 das sogenannte amtliche Verzeichnis eingerichtet. Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich führen die IHKs und die DIHK dieses Verzeichnis.

Unter der Adresse www.amtliches-verzeichnis.ihk.de können öffentliche Auftraggeber Unternehmen finden, die ihre Eignung und Zuverlässigkeit gegenüber der IHK nachgewiesen haben. Für die Betriebe ergibt sich daraus eine hohe Rechtssicherheit, weil ihre nachgewiesene Eignung und Zuverlässigkeit von den öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden muss, sofern diesen keine entgegenstehenden Gründe bekannt sind.

Das amtliche Verzeichnis setzt auf dem bewährten Verfahren der Präqualifizierung auf. Die Unternehmen können ihre Eignung und Zuverlässigkeit durch die Beibringung von Nachweisen und die Angabe weiterer Informationen einmal jährlich gegenüber den Auftragsberatungsstellen und den Industrie- und Handelskammern belegen und können auf diesem Wege eine "Bieter-EEE" befüllen.

Zudem gibt es einen Service für die Betreiber von E-Vergabe-Plattformen, der eine Verknüpfung mit dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen herstellt. Vergabestellen, die die E-Vergabe-Plattform für ihre Ausschreibungen nutzen, können so unmittelbar erkennen, ob ein Unternehmen im amtlichen Verzeichnis eingetragen ist.

Gut für grenzüberschreitend tätige Unternehmen: Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis wird auch von Vergabestellen in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt.