Pfadnavigation

Das EU-Vergaberecht und seine Umsetzung

Trotz vieler Neuerungen bleibt einiges ungeregelt

Das Vergaberecht in der EU wurde 2014 umfassend modernisiert. Die entsprechenden EU-Richtlinien setzte der deutsche Gesetzgeber 2016 in deutsches Recht um. Dabei ergaben sich einige wesentliche Neuerungen:

  • Auch die Vergabe von Konzessionen an Privatunternehmen durch die öffentliche Hand wurde dem Vergaberecht unterworfen.
  • Den im Vergabeverfahren erforderlichen Nachweis ihrer Eignung und Zuverlässigkeit können Unternehmen mithilfe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorläufig nachweisen. Die EEE gilt auch in anderen EU-Mitgliedstaaten.
  • Die elektronische Vergabe (E-Vergabe) wurde verpflichtend eingeführt. Mit ihr sollen nicht nur die Verfahren beschleunigt werden, die elektronische Kommunikation zwischen Vergabestelle und potenziellen Bietern soll auch mehr Rechtssicherheit bewirken.
  • Zusätzlich führte der EU-Gesetzgeber die elektronische Rechnung im öffentlichen Auftragswesen ein: Ab April 2019 müssen zunächst Bundesbehörden elektronische Rechnungen der Unternehmen akzeptieren, die bestimmten Anforderungen entsprechen. Ab April 2020 gilt diese Pflicht dann auch für andere Vergabestellen.

Die genannten Regelungen betreffen grundsätzlich nur den Bereich der EU-weiten Vergaben, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Diese Werte werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt geschah dies am 1. Januar 2018.

Unterhalb der Schwellenwerte stellen sich die rechtlichen Regelungen unterschiedlich dar. So gilt für den Liefer- und Dienstleistungsbereich von Bundesbehörden die sogenannte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). In den Bundesländern muss die Verordnung im Rahmen von Erlassen oder durch die Landesvergabegesetze entsprechend umgesetzt werden. Im Bausektor gilt weiterhin die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Sie regelt sowohl Einzelheiten für den Oberschwellen- als auch für den Unterschwellenbereich.

Trotz der Neuerungen, die die Richtlinien 2014 und ihre Umsetzung in nationales Recht 2016 im Vergaberecht bewirkt haben, bleiben bestimmte Aspekte bisher ungeregelt. An die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode richtete sich ein DIHK-Forderungspapier von September 2017:

Fortentwicklung des Vergaberechts (PDF, 65 KB)

Weitere Informationen zu allgemeinen Fragen zum Vergaberecht finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums  oder des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.