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Vergaberecht muss "einfacher und verständlicher" werden

DIHK erhofft von der Reform mehr Professionalisierung und Einheitlichkeit
Papierstapel auf einem Schreibtisch und in Regalen

Viele Betriebe kapitulieren vor dem Aufwand, der mit öffentlichen Ausschreibungen verbunden ist

© Getty Images / MATJAZ / E+

Das deutsche Vergaberecht wird immer unübersichtlicher; und gerade viele kleine und mittlere Unternehmen verzichten mittlerweile darauf, sich auf öffentliche Ausschreibungen zu bewerben. Die Bundesregierung plant, die öffentlichen Vergabeverfahren nun zu vereinfachen. Worauf es bei der anstehenden Reform ankommt, hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer Stellungnahme und auch beim Eröffnungsplenum zur Konsultation am 6. Juni klargestellt.

Mit der geplanten Reform hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die öffentlichen Vergabeverfahren zu "vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen". Gleichzeitig sollen Beschaffung und Vergabe strategische Ziele unterstützen, insbesondere "wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet" werden.

Das Vorhaben, weniger Bürokratie mit mehr Nachhaltigkeit zu verbinden, birgt allerdings viele Zielkonflikte. Der aktuelle Konsultationsprozess soll Anregungen bringen.

Augenmaß bei der Verknüpfung mit strategischen Zielen

Die DIHK hat sich zur Vergaberechtstransformation unter anderem in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2023 (PDF, 335 KB) geäußert. Darin mahnt sie, das Vergaberecht müsse vor allem "einfacher und verständlicher werden, damit wieder mehr Angebote auf öffentliche Ausschreibungen eingereicht werden".

Besonders wichtig sei der Wirtschaft Augenmaß bei der Verknüpfung der Beschaffung mit strategischen Zielen. Da die zahlreichen sozialen und ökologischen Kriterien oftmals keinen Bezug zum Auftragsgegenstand erkennen lassen, lehnt die DIHK den generellen Einsatz zwingender Vorgaben und Mindestquoten hierfür ab.

Außerdem plädiert sie für dafür, den Zielkonflikt zwischen Bürokratieabbau und strategischer Beschaffung zugunsten der Vereinfachung zu lösen, denn ohne Vereinfachung der Verfahren seien alle sonstigen Zwecke kaum erreichbar. Die primären Ziele des Vergaberechts insgesamt, nämlich Wettbewerb, Transparenz und Korruptionsprävention, dürften nicht sonstigen Zielgen geopfert werden. 

Angesichts der Vielzahl relevanter Regelwerke auf Bundes- und Länderebene mit gesonderten Vorschriften etwa für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen fordert die DIHK eine Beseitigung der Rechtszersplitterung und ein verständliches Vergabegesetzbuch sowie mehr Einheitlichkeit bei den Vorgaben und eine weitere Professionalisierung: Viele Verbesserungen bedürften keiner gesetzlichen Regelung, sondern seien bereits auf der Ebene der Ausschreibungen selbst zu erreichen.

DIHK-Chefjustiziar Wernicke im Eröffnungsplenum

Porträtfoto Stephan Wernicke

Prof. Dr. Stephan Wernicke

© DIHK / Paul Aidan Perry

Wie sich das erreichen lässt, erläuterte auch DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke beim Eröffnungsplenum zur Konsultation am 6. Juni 2023 in Berlin. Der Livestream der Veranstaltung ist noch abrufbar auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums (Wernicke ab Minute 44).  

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Hildegard Reppelmund Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Daphne Grathwohl Referatsleiterin Mitgliederkommunikation und Interne Kommunikation | Pressesprecherin