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Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen

Dem Missbrauch der Freiheit entgegentreten

Mit lauterkeitsrechtlichen Fragestellungen, also potenziellen Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, beschäftigt sich der Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen. Hier erfahren Sie mehr über das Gremium, das nur auf Antrag und in ganz konkreten Fällen tätig wird.

Der Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen ist ein Gremium, das von den Spitzenorganisationen der Wirtschaft bereits 1930 gegründet und 1949 wieder neugegründet wurde. Er setzt sich aus Experten des Wettbewerbsrechts aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen. Mitglieder sind bis zu 30 Unternehmens-, Verbands- und Kammerjuristen, die sich mit lauterkeitsrechtlichen Fragestellungen (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) beschäftigen.

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer, eines Wirtschaftsverbandes, der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, einer Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten oder von Gerichten, Behörden oder Verbraucherzentralen eine Auskunft im Einzelfall oder ein öffentliches Gutachten zu Fällen mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz für Unternehmen. Er befasst sich nicht mit abstrakten Rechtsfragen und wird auch nicht in laufenden Gerichtsverfahren tätig.

Ziel ist es, dem Missbrauch der Freiheit des Wettbewerbs entgegenzutreten. Bei der Bewertung der wettbewerbsrechtlichen Fragen soll der Gutachterausschuss insbesondere die wirtschaftlicher Expertise und Erfahrungen aus der unternehmerischen Praxis berücksichtigen, die die Mitglieder des Ausschusses einbringen.

Gutachten werden in Fachzeitschriften – in der Regel in "Wettbewerb in Recht und Praxis" – veröffentlicht und dienen unter anderem den Gerichten als Hilfestellung.

Die Gutachten und Auskünfte im Einzelfall sind nicht kostenpflichtig. Die Tätigkeit der Mitglieder des Gutachterausschusses ist ehrenamtlich. Der Gutachterausschuss soll mindestens einmal jährlich zusammenkommen. Organisatorisch wird der Gutachterausschuss von der DIHK betreut.

Kontakt

Porträtfoto Hildegard Reppelmund
Hildegard Reppelmund Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)