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Staatssekretärsausschuss berät Vorschläge zum Bürokratieabbau

Zeitnahe Umsetzung von ambitionierten Beschlüssen wichtig für Wirtschaftsstandort
Bay Bürokratieabbau

© Hinterhaus Productions / DigitalVision / Getty Images

Anfang des Jahres waren über 70 Organisationen aufgerufen, ihre „Top10-Bürokratieabbau-Vorschläge“ in einer Abfrage des Bundesministeriums der Justiz einzureichen. Über die anschließend in einem Ergebnisbericht zusammengetragenen Rückmeldungen hat nun der zuständige Staatssekretärsausschuss am 3. Mai 2023 beraten. Zentral ist eine rasche Umsetzung der Beschlüsse in einem Gesetzgebungsverfahren. Aus Sicht der mittelständisch geprägten deutschen Wirtschaft, die besonders stark von Bürokratie belastet ist, sollten die Ressorts zudem möglichst viele der 442 Vorschläge aufgreifen.

Ob beim Zubau und Anschluss von erneuerbaren Energien oder Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden, Bürokratie ist für Unternehmen Teil des täglichen Geschäfts. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentations-, Berichts- oder Zertifizierungspflichten, deren Zahl jedes Jahr steigt. Laut einer DIHK-Studie fallen allein in Betrieben des Gastgewerbes durchschnittlich 14 Stunden pro Woche für die Bearbeitung bürokratischer Pflichten an. Dadurch entsteht ein Erfüllungsaufwand von circa 2,5 Prozent des Bruttoumsatzes (Link zum Impulspapier beziehungsweise der Studie). In der derzeitigen Krise überrascht es wenig, dass die Anforderungen durch Bürokratie noch belastender wirken. Hoffnungen auf Entlastungen der Wirtschaftsstandorte Europa und Deutschland von „unnötiger“ Bürokratie liegen auf den derzeitigen politischen Initiativen.

Vorbereitung eines „Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes“

Mit dem Ziel, für spürbare Entlastungen für die Wirtschaft zu werben, beteiligte sich die DIHK an der Verbändeabfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Der kürzlich veröffentlichte Ergebnisbericht zur Abfrage (Link zum Bericht) fasst die 442 eingegangenen Bürokratieabbau-Vorschläge zusammen. Dabei ordnen das BMJ und das operativ begleitende Statistische Bundesamt die Rückmeldungen in fünf Kategorien ein. 157 Vorschläge werden als „potenziell geeignet für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen“ eingestuft, darunter die von der DIHK eingebrachten für die Unternehmen sehr wichtigen Maßnahmen, Genehmigungsverfahren in der Bauleitplanung zu beschleunigen, den Aufwand des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu reduzieren oder Schriftformerfordernisse in der Ausbildung abzubauen, wodurch Tausende Unternehmen jedes Jahr entlastet werden würden.

Für 105 weitere Themen soll geprüft werden, ob über (unter-)gesetzliche Regelungen Verfahrensverbesserungen geschaffen werden können. In dieser Kategorie finden sich DIHK-Vorschläge, mit deren Umsetzung die für Hunderttausende Unternehmen verpflichtende Einnahme-Überschuss-Rechnung vereinfacht werden würde, Verbesserungsmöglichkeiten für die Forschung im Gesundheitssektor erreicht werden oder die digitale Kommunikation in der Ausbildung in den Vordergrund rückt.

Der Bericht war Grundlage für die Beratungen des zuständigen Staatssekretärsausschusses, der am 3. Mai 2023 tagte. Konkrete Eckpunkte sind für den Sommer 2023 zu erwarten. Einen Referentenentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz stellt Benjamin Strasser, Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, für dieses Jahr in Aussicht.

EU-Initiative zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen zum Bürokratieabbau. Vorbereitet wird unter anderem ein im Herbst 2022 angekündigtes „KMU-Entlastungspakt“. Ergänzend kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer Rede zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU eine Verringerung des Verwaltungsaufwands an (Link zum Redetext). Konkret setzt sich die EU-Kommission das Ziel, bis zum Herbst 2023 „erste Vorschläge für eine Verringerung des Verwaltungsaufwands um 25 Prozent“ vorlegen zu können.

Da viele zusätzliche administrative Anforderungen auf EU-Ebene entstehen und von den Mitgliedsstaaten anschließend umzusetzen sind, ist eine Überprüfung der Berichtspflichten ein richtiger Ansatz. Auch hier wird sich die DIHK für Entlastungen der Wirtschaft einsetzen. 

Kontakt

Porträtfoto Benjamin Baykal
Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau