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Unternehmen benötigen Erleichterungen bei der Globalen Mindestbesteuerung

DIHK-Fachtagung zeigt dringenden Nachbesserungsbedarf
Vo Fachtagung Globale Mindestbesteuerung

© da-kuk / E+ / Getty Images

Unternehmen, Bundesfinanzministerium, Politik und Wissenschaft haben auf der DIHK-Fachtagung am 16. Juni 2023 über die Details der globalen Mindeststeuer beraten und wichtige Nachbesserungen gefordert. Angesichts der Komplexität und der Notwendigkeit, neue IT-Strukturen zu implementieren, ist eine Umsetzung bis Jahresende kaum möglich. Im Gesetzgebungsverfahren sollte die Komplexität der Detailbestimmungen und die bürokratischen Belastungen der Unternehmen durch Vereinfachungen sowie Übergangsregelungen reduziert werden. Mit Blick auf die kurze Umsetzungsfrist sollte sich die Bundesregierung für einen zeitlichen Aufschub um mindestens ein Jahr einsetzen.

Bereits zum Jahresbeginn 2024 soll die neue „Globale Mindeststeuer“ für Unternehmen in Kraft treten. Hierzu hatte das Bundesministerium der Finanzen im März 2023 einen 242 Seiten umfassenden Diskussionsentwurf eines „Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes" vorgelegt, der große Diskussionen ausgelöst hatte: Die Detailregelungen sind äußerst komplex und basieren zudem nicht auf steuerrechtlichen, sondern auf IFRS-Rechnungslegungsstandards, die überdies noch aufwändigen steuerrechtlichen Anpassungen unterzogen werden müssen. Zur Berechnung der neuen Steuer müssen künftig über 220 Datenpunkte bereitgestellt werden, die bislang jedoch noch gar nicht in den IT-, Rechnungslegungs- und Steuersystemen vorhanden sind. Folglich müssen Unternehmen konzernweit neue IT-Prozesse implementieren, was mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden und angesichts der Knappheit an Steuer-, IT- und Buchhaltungsexperten bis Jahresende kaum möglich ist.

Fachleute erörtern Lösungsmöglichkeiten

Auf der DIHK-Fachtagung am 16. Juni 2023 haben Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz unter dem Motto „Von Unternehmen für Unternehmen“ wichtige Hilfestellung für eine Umsetzung in den Unternehmen gegeben und den Handlungsbedarf für die Betriebe erörtert. Dabei wurde deutlich, dass weitreichende Erleichterungen mit Blick auf eine praxistaugliche Umsetzung erforderlich sind:

  • Zumindest für eine Übergangszeit sollten die bislang bestehenden Vereinfachungen (sog. „Safe-harbour-Regelungen“) ausgeweitet und deren Anwendungszeitraum verlängert werden.
  • Bei der Berechnung der neuen Steuer (sog. „Top-up Tax“) sollten die hierfür erforderlichen Datenpunkte reduziert und nur auf solche Daten zurückgegriffen werden, die in den bestehenden Buchhaltungs- und IT-Systemen der Unternehmen vorhanden sind.
  • Das Besteuerungsverfahren sollte stärker die Besonderheiten von Personengesellschaften berücksichtigen, welche gerade in Deutschland von großer Bedeutung sind.
  • Rechtssicherheit ist für die betroffenen Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Daher sollten die gesetzlichen Regelungen klarer gefasst und zeitnah durch BMF-Schreiben präzisiert werden.

Grundlegende Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren erforderlich

Im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren müssten grundlegende Vereinfachungen und Nachbesserungen erzielt werden, um die Regelungen praxistauglich auszugestalten und die überbordenden bürokratischen Belastungen der Unternehmen auf ein akzeptables Niveau zu senken; so das eindeutige Votum der Expertinnen und Experten.

Im parlamentarischen Verfahren wird sich die DIHK gemeinsam mit ihren Unternehmen für weitgehende Erleichterungen einsetzen.

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht