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US-Haushaltsgesetz: „The One Big Beautiful Bill Act“

Das große Steuerpaket mit weiteren Staatsschulden?
US-Fahne

© Royce Bair / Moment / Getty Images

Die politische Agenda von US-Präsident Trump soll maßgeblich mit dem Haushaltsgesetz 2025 "The One, Big, Beautiful Bill" (H.R. 1) umgesetzt werden. Das Gesetz wurde mit knapper Mehrheit von US-Repräsentantenhaus und US-Senat beschlossen und am Independence Day (4. Juli 2025) von Präsident Trump unterzeichnet.

Das Gesetz sieht neben umfassenden Steuersenkungen auch zusätzliche Ausgaben, zum Beispiel für Verteidigung und für eine Anti-Einwanderungsstrategie, vor. Enthalten sind zudem weitergehende Gegenfinanzierungsmaßnahmen und Ausgabenkürzungen, zum Beispiel im Bereich Gesundheit (MEDICAID), Ernährung, Bildung und bei der Förderung von sauberer Energie. Mit den Maßnahmen soll die Steuerbelastung von Unternehmen und Privathaushalten signifikant gesenkt und nachhaltige Impulse für die Generierung von wirtschaftlichem Wachstum gesetzt werden. Neben der Einführung von neuen Förderungen werden zugleich Steuerermäßigungen der Biden-Administration im Bereich Clean Energy (Inflation Reduction Act – IRA) rückgängig gemacht.

Verlängerung der Maßnahmen des Tax Cuts and Jobs Act

Von besonderer Bedeutung ist die Verlängerung beziehungsweise dauerhafte Ausgestaltung der von der ersten Trump-Administration im Jahr 20217 eingeführten Steuersenkungen (Tax Cuts and Jobs Act – TCJA). Diese wurden damals nur temporär ausgestaltet, sodass ein Auslaufen ab 2025 zu unbeabsichtigten Steuererhöhungen führen würde. 

Haushaltsauswirkungen noch unklar

Das Congressional Budget Office (CBO) schätzt, dass die Maßnahmen zu einer weiteren Defizitsteige-rung von 3,4 Billionen USD für den Zeitraum 2025 – 2034 führen werden. Allerdings befürchtet das Tax Policy Center einen Defizitanstieg in Höhe von 4,5 Billionen USD, das konservative Cato-Institut sogar bis zu 6 Billionen USD. 

Unternehmenssteuern 

  • In den USA angefallene Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können nunmehr flexibler berücksichtigt werden, zum Beispiel durch einen Sofort-Abzug oder verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten.
  • Die mit dem TCJA eingeführte Sofortabschreibung für qualifizierte Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Ausrüstungen, Maschinen, Kfz, wird in vollem Umfang fortgeführt.
  • Eingeführt wird eine temporäre 100-prozentige Abschreibung von qualifizierten Bauten und Produktionsanlagen, deren Baubeginn zwischen dem 19. Januar 2025 und dem 19. Januar 2029 liegt, und die vor dem 1. Januar 2031 in Betrieb genommen werden.
  • Bestimmte Gewerbeimmobilien können vollständig abgeschrieben werden.
  • Mit dem TCJA wurde es Personengesellschaften – als Pendant zur Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 35 auf 21 Prozent) – ermöglicht, 20 Prozent ihres steuerlichen Einkommens zu kürzen. Die zum 31. Dezember 2025 auslaufende Regelung wird nunmehr unbefristet fortgeführt.
  • Nicht in das Gesetz aufgenommen wurde die von Präsident Trump wiederholt in Aussicht gestellte Senkung des Körperschaftsteuersatz von 21 auf 15 Prozent für Unternehmen, die (ausschließlich) in den USA produzieren - „companies that make their product in America”. Dieses hätte sowohl zu erheblichen Steuerausfällen geführt, als auch erhebliche Abgrenzungsprobleme verursacht.

Internationale Steuerregelungen 

  • Die ab dem 1. Januar 2018 geltende Hinzurechnungsbesteuerung von im Ausland niedrig besteuerten Gewinnen (Global Intangible Low-Taxed Income - GILTI) wird nunmehr in Net CFC Tested Income - NCTI umbenannt und modifiziert, wobei im Ausland gezahlte Steuern nun bis zu 90 Prozent angerechnet werden können.
  • Die Begünstigung von im Ausland erzielten Gewinnen (Foreign Derived Intangible Income – FDII) wird in Foreign-Derived Deduction Eligible Income (FDDEI) umbenannt und auf einen Satz von 14 Prozent festgelegt.
  • Der Steuersatz der sogenannten BEAT (Base Erosion Abuse Tax) wird von 10 auf 10,5 Prozent angehoben. Damit werden Zahlungen für aus dem Ausland bezogene Dienstleistungen nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben anerkannt.
  • Nicht umgesetzt wurde die Einführung einer Rachesteuer (revenge tax) in Sec. 899 IRC auf ausländische Unternehmen und Privatpersonen, die in solchen Ländern ansässig sind, die diskriminierende und unfaire Steuern auf US-Unternehmen anwenden (zum Beispiel Globale Mindeststeuer; Digitalsteuern). So wären Gewinne deutscher Unternehmen, die in einer US-Betriebsstätte anfallen, sowie Gewinne aus US-Kapitalanlagen (Dividenden- und Gewinnausschüttungen, Zinszahlungen und Lizenzeinnahmen) mit einer zusätzlichen Belastung von bis zu 15 Prozent besteuert worden. Dieses hätte erhebliche negative Auswirkungen für alle Kapitalanleger, die in stärkerem Umfang in US-Staats- und Unternehmensanleihen investiert haben. Die höheren Belastungen wären auch nicht durch das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA anrechenbar gewesen.  Der Verzicht auf die „Rachesteuer“ wurde möglich, da sich die G7-Staaten darauf verständigt hatten, US-Unternehmen von der globalen Mindeststeuer auszunehmen.

Aufhebung von Maßnahmen des Inflation Reduction Acts

Mit dem Inflation Reduction Act (IRA) der Biden-Administration wurden ab dem 1. Januar 2023 verschiedene Steuergutschriften im Bereich der erneuerbaren Energien für Unternehmen und Privatpersonen (Clean Energy Tax Credits) eingeführt, die nunmehr abgeschafft werden. Das bedeutet konkret: 

  • Entsprechende Regelungen, zum Beispiel für emissionsarme Fahrzeuge, laufen zum 30. September 2025 aus; die Förderung von alternativen Kraftstoffen wird zum 30. Juni 2026 aufgehoben. 
  • Die Steuergutschrift für energieeffiziente Eigenheime wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 abgeschafft. Ebenso die Begünstigung von energieeffizienten gewerblichen Gebäuden, mit deren Bau nach dem 30. Juni 2026 begonnen wird. 
  • Die steuerliche Förderung der Produktion von sauberem Wasserstoff wird nach 2027 eingestellt.
  • Die Förderung der Erzeugung von sauberem Strom wird vorzeitig abgeschafft und zum Beispiel nach 2027 in Betrieb genommene Anlagen von der Förderung ausgenommen (Ausnahme: Grundlastquellen wie Kernkraft, Wasserkraft, Geothermie und Batteriespeicherprojekte).
  •  Die Förderfähigkeit von Windkraftkomponenten endet am 31. Dezember 2027.
  • dauerhafte Festschreibung der mit dem TCJA eingeführten Absenkungen von einigen Einkommensteuersätzen, zum Beispiel im Spitzenbereich von 39,6 auf 37 Prozent (sogenannte tax brackets).

Besteuerung von Privatpersonen

Mit dem One Big Beautiful Bill Act sollen ebenfalls Privathaushalte entlastet werden. Hierzu werden verschiedene Maßnahmen neu eingeführt, beziehungsweise befristete Steuerentlastungen des Tax Cuts and Jobs dauerhaft ausgestaltet, wie zum Beispiel

  • unbefristete Fortführung des steuerlichen Grundfreibetrages (31.500 USD für sogenannte joint filers, 23.625 USD für sogenannte head of household, 15.750 USD für zusammenveranlagte Ehegatten)
  • dauerhafte Festschreibung und Anhebung des Kinderfreibetrages von 2.000 USD auf 2.200 USD;
  • Neueinführung eines bis 2028 befristeten Freibetrages für Senioren in Höhe von 6.000 USD;
  • dauerhafte Abzugsfähigkeit von lokalen und Bundesstaatensteuern von der Bundessteuer (SALT) und Anhebung der Obergrenze auf 40.000 USD;
  • Aufhebung von verschiedenen Steuergutschriften (clean energy tax credits) des Inflation Reduction Act (IRA): zum Beispiel bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen oder Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden;
  • neue Steuergutschrift für Kfz mit Endmontage in den USA bis 2028 bis zu 10.000 USD;
  • neue Steuerfreistellung von Trinkgeldern bis zu 25.000 USD; 
  • neue Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen bis 2028 bis zu 12.500 USD.

Auswirkungen

  • US-amerikanische Industrie- und Wirtschaftsverbände haben den „One Big Beautiful Bill Act“ fast durchweg gelobt und auf seine wachstumsfördernden Maßnahmen sowie die nunmehr dauerhaften und berechenbaren Steuererleichterungen verwiesen. Offen ist jedoch, in welchem Umfang sich die Zinslasten angesichts des ansteigenden Haushaltsdefizites und der jüngsten Abwertungen der USA im Rating der internationalen Ratingagenturen erhöhen.
  • Mit den vorgesehenen Maßnahmen verbessern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen des Standortes USA. Hiervon profitieren alle in den USA tätigen Unternehmen, mithin auch deutsche Unternehmen. 
  • Positiv ist der Verzicht auf die sogenannte Rachesteuer (Sec. 899), die zu erheblichen Nachteilen für deutsche Unternehmen am wichtigen Produktions- und Absatzmarkt USA geführt hätten. Diese könnte jedoch wiederaufleben, wenn andere Staaten Digitalsteuern oder andere reziproke Steuern einführen beziehungsweise in Aussicht stellen würden.

Kontakt

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht