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Vereinfachtes Verfahren bei Verrechnungspreisen

DIHK gibt Stellungnahme zu OECD-Vorschlägen ab
Vo Verrechnungspreise

© Yuichiro Chino / Moment / Getty Images

Die Festlegung von sogenannten Transferpreisen bei konzerninternen Leistungen ist komplex und führt regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen und den betroffenen Unternehmen. Die OECD möchte daher für bestimmte Transaktionen ein vereinfachtes Verfahren, den sogenannten Amount B, entwickeln und hat hierzu im Juli 2023 ein weiteres Arbeitspapier vorgestellt. Zu diesem hat die DIHK Stellung genommen und praxisrelevante Vorschläge aus den Unternehmen unterbreitet.

Im Rahmen des OECD/IF-Projektes zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft (2 Säulen-Projekt) arbeiten die Finanzverwaltungen von 143 Mitgliedsstaaten des Inclusive Framework on BEPS (IF) unter anderem an einer vereinfachten Verrechnungspreisbestimmung bei bestimmten Routinefunktionen („baseline marketing and distribution activities“). Die DIHK hatte bereits zu einem ersten Arbeitspapier der OECD vom 8. Dezember 2022 eine Einschätzung unserer Unternehmen am 25. Januar 2023 abgegeben. Die OECD/IF hat in der Folge ihre Arbeiten fortgesetzt und am 17. Juli 2023 weitere Ausarbeitungen insbesondere zum Anwendungsbereich und zur Bandbreitenmatrix veröffentlicht.

In unserer Stellungnahme vom 1. September 2023 haben wir darauf hingewiesen, dass aus Sicht unserer Unternehmen eine Verbreiterung des Anwendungsbereiches von Amount B sinnvoll ist und die bestehenden Einschränkungen aufgehoben werden sollten. In Bezug auf die Bandbreitenmatrix sollte die bisherige Differenzierung nach 3 Branchengruppen und 5 Faktorintensitäten durch eine einzige Kategorie ersetzt werden, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Grundsätzlich sollte die Anwendung des vereinfachten Mechanismus nach Amount B für die Unternehmen freiwillig sein und das Regelwerk daher eine Opt-in-Klausel enthalten. Von besonderer Bedeutung für unsere Unternehmen ist zudem, dass durch die Anwendung von Amount B Doppelbesteuerungen vermieden werden und daher sichergestellt werden muss, dass alle beteiligten Finanzverwaltungen einen einheitlichen Verrechnungspreis bei der inländischen Besteuerung zugrunde legen.

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht