Seit Mitte September informieren Banken und Sparkassen ihre Privat- und Geschäftskunden in den Filialen und online über die bevorstehenden Änderungen: Mit dem VoP-Verfahren werden bei Überweisungen ab dem 9. Oktober 2025 die Empfängerdaten vor Durchführung der Überweisung geprüft. Das System teilt dem Bezahler mit, ob es den Empfänger anhand des Namens des Kontoinhabers und der IBAN einwandfrei identifizieren kann. Der Nutzer sieht das Ergebnis anhand eines Ampelsystems:
Grün – Match: Empfänger wurde einwandfrei identifiziert.
Gelb – Close Match: Empfänger wurde vermutlich identifiziert, es gibt eine geringe Abweichung zu den gespeicherten Stammdaten. Das System zeigt die vom Bezahler eingegebenen Daten an und macht einen Verbesserungsvorschlag: “Meinten Sie: ...”. Der Bezahler kann den Verbesserungsvorschlag annehmen oder bei seiner eigenen Variante bleiben.
Rot – No Match: Empfänger konnte nicht gefunden werden.
Im gelben und roten Szenario kann der Bezahler die Überweisung trotzdem auf eigenes Risiko freigeben.
Um Missverständnisse oder Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen ihre bei der Hausbank hinterlegten Stammdaten prüfen und sicherstellen, dass diese mit den auf Rechnungen und in der internen IT gespeicherten Daten (Kontoinhaber und IBAN) genau übereinstimmen.