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Digital Markets Act

Junge Frau sitzt am Laptop mit einer Kreditkarte in der Hand

Der Digital Markets Act soll auf dem europäischen digitalen Binnenmarkt Fairness und Wettbewerb gewährleisten

© pixdeluxe / E+ / Getty Images

Worum geht es?

Faire und offene digitale Märkte - das möchte die Europäische Kommission mit dem Digital Markets Act (DMA) / Gesetze über Digitale Märkte gewährleisten. Der DMA soll die Marktmacht großer Plattformen begrenzen. Ziel ist es, durch einen harmonisierten Regulierungsrahmen Fairness und Wettbewerb im europäischen digitalen Binnenmarkt sicherzustellen. Das Gesetz über Digitale Märkte ist am 1. November 2022 in Form einer Verordnung in Kraft getreten. Ab dem 2. Mai 2023 müssen die Regeln verbindlich angewandt werden.

Wer ist betroffen? 

Der DMA befasst sich mit der Frage der Marktmacht großer systemrelevanter Plattformen. Diese werden als sogenannte Gatekeeper-Plattformen eingeordnet und stehen im Fokus der Verpflichtungen. Als Gatekeeper zählen digitale Plattformen mit mehr als 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz  beziehungsweise 75 Milliarden Euro Marktwert, mehr als 45 Millionen Endnutzern monatlich in der Europäischen Union und mehr als 10.000 gewerblichen Anbietern auf der Plattform.

Außerdem müssten die zentralen Plattformdienste (zum Beispiel App Store, Messenger-Dienste, Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Betriebssysteme, et cetera) in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Es handelt sich also um Unternehmen, die mit ihren zentralen Plattformdiensten einen erheblichen Einfluss und eine gefestigte, dauerhafte Marktstellung haben.

Was sieht das Gesetz vor?

Der DMA soll den Einfluss der Gatekeeper begrenzen und europaweite einheitliche Rahmenbedingungen schaffen. Den Gatekeepern werden besondere Verbote oder Verhaltenspflichten auferlegt. Dabei geht es um Selbstbegünstigungsverbote, Regelungen zur Datennutzung und zur Dateninteroperabilität bis hin zu Diskriminierungsverboten und fairen Bedingungen. Verstöße können mit Sanktionen geahndet werden, darunter Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Prozent des weltweiten (Konzern-)Jahresumsatzes.

Ein Beispiel: Selbstbegünstigung

Die Gatekeeper stellen für viele Bürger den Einstieg ins Internet oder zum Online-Einkauf dar. Sie sollen sich mit dieser Marktmacht und ihrem Datenschatz jedoch keine unfairen Vorteile zulasten kleinerer Wettbewerber beziehungsweise zu Lasten der gewerblichen Nutzer ihrer Dienste verschaffen.

Der DMA sieht daher unter anderem vor, dass Gatekeeper persönliche Daten nicht zusammenführen dürfen, sie dürfen sich im Ranking nicht selbst bevorzugen, sie dürfen Nutzerdaten nicht selbst werblich nutzen. Auch die Koppelung mit anderen Plattformdiensten bezüglich Nutzung/Zugang ist ihnen verboten.

Was ist für die Wirtschaft nun wichtig?

Die Etablierung eines europaweiten Rechtsrahmens für digitale Märkte trägt grundsätzlich zur Transparenz und Stärkung der Rechtssicherheit bei. Die Bedeutung der digitalen Wirtschaft nimmt stetig zu, weshalb Wettbewerbsverzerrungen infolge der Marktdominanz der Gatekeeper vorzubeugen ist.

Ob die Eingriffe verhältnismäßig durch den DMA verhältnismäßig sind und ob sie innovationshemmend wirken, wird die Praxis zeigen müssen.

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Kontakt

Porträtfoto Hildegard Reppelmund
Hildegard Reppelmund Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)