Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen | |
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Was wird gefördert? | Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu zählen unter anderem die Installation von Brennstoffzellenheizgeräten, Wärmepumpen, Heizungsoptimierung sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle. |
Wer wird gefördert? | Förderberechtigt sind private Eigentümer, Vermieter, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie weitere juristische Personen. |
Wie (lange) wird gefördert? | Gewährt wird ein Zuschuss, der sich je nach Maßnahme und Antragsteller unterscheidet. Die technische Mindestanforderung und der Nachweis der fachgerechten Durchführung sind Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung. |
Wo wird gefördert? | bundesweit |
Wann wurde das Programm veröffentlicht? | Die aktuelle Förderrichtlinie, veröffentlicht im Dezember 2023, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). |
Projektträger / Web-Link | BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude Zusätzliche Informationen und Antragstellung bei der KfW: |