Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität | |
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Was wird gefördert? | Der "Investitionskredit Nachhaltige Mobilität" unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland. Förderfähig sind Investitionen in klimafreundliche Mobilität, also in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von null, in emissionsarme Fahrzeuge gemäß EU-Taxonomie sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur. Darüber hinaus werden Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Mobilität unterstützt. |
Wer wird gefördert? | öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen Unternehmen und Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland |
Wie (lange) wird gefördert? | Die Rückzahlung erfolgt über die Hausbank. Sondertilgungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich, deren Form und Umfang mit der Hausbank vereinbart werden. Ein Verwendungsnachweis ist spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Darlehens einzureichen. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden.
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Wo wird gefördert? | bundesweit |
Wann wurde das Programm veröffentlicht? | Dezember 2021 |
Projektträger / Web-Link | KfW Bankengruppe |