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Bewachungsgewerbe

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO


Die Gewerbeordnung (GewO) legt in § 34 a fest, dass für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden muss. Dies betrifft unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben oder Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

Bitte beachten Sie: Aufgrund des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (siehe auch Bundesgesetzblatt) wurde zum 1. Dezember 2016 der Sachkundenachweis für alle Gewerbetreibenden (Bewachungsunternehmer) als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung nach § 34a GewO eingeführt. Die Sachkundeprüfung tritt an die Stelle der bisherigen 80-Stunden-Unterrichtung. Zudem gilt der Sachkundenachweis ab diesem Zeitpunkt für Bewachungspersonal in leitender Funktion, das Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewacht.

Die Bewachungsverordnung (BewachV) regelt die Details zur Sachkundeprüfung. Als Sachgebiete – und damit Prüfungsfächer – sind in § 4 BewachV genannt:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, sowie seit dem 1. Dezember 2016 "interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt"
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Rahmenplan

Auf diese Sachgebiete bezieht sich auch der Rahmenplan, den die IHK-Organisation erarbeitet hat, um die maßgeblichen Lerninhalte und Lernziele transparenter und verbindlicher zu machen. Die Veröffentlichung dient sowohl Prüfungsteilnehmern, die sich selbstständig auf die Prüfung vorbereiten, als auch Bildungsträgern und Dozenten als Orientierung.

Neben den Sachgebieten, Erläuterungen und Schwerpunkten im mündlichen Prüfungsteil werden auch Taxonomiestufen aufgeführt. So kann der Prüfungsteilnehmer erkennen, in welcher Tiefe der genannte Inhalt beherrscht werden muss. Bildungsträgern und Dozenten dient der Rahmenplan als Richtschnur für die Entwicklung der bundeseinheitlichen Aufgabensätze für den schriftlichen Prüfungsteil.

Aber Achtung: Der Rahmenplan kann nicht abschließend alle Aspekte auflisten, die mit einem Sachgebiet verbunden sein können.

Seit September 2019 ist die nachfolgende Fassung prüfungsrelevant:

Rahmenplan für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe, Stand September 2019 (PDF, 477 KB)

Die konkreten Prüfungsfragen orientieren sich am aktuellen Stand der jeweiligen Sachgebiete; dies ist allein schon aus der aktuellen Fortentwicklung beispielsweise der rechtlichen Inhalte oder der Sicherheitstechnik begründet. Darauf wird auch in der Präambel des Rahmenplans hingewiesen.

Leitfaden "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe"

Bei der Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung hilft die Publikation "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe", die Sie beim DIHK-Verlag unter der Adresse www.dihk-verlag.de beziehen können.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema gibt es auch auf der Website der DIHK-Bildungs-gGmbH.

Kontakt

Porträtfoto Mona Moraht
Dr. Mona Moraht Referatsleiterin Gewerberecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)