Finanzdienstleistungen
Wer in Deutschland Versicherungen, Finanzanlagen oder Darlehen vermittelt beziehungsweise entsprechende Beratungen leistet, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Allgemeines
Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und -beratern zum 22. Mai 2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgestaltet: gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) für Versicherungsvermittler und gemäß § 34e GewO für Versicherungsberater.
Versicherungsvermittler und -berater sind verpflichtet, sich im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) einzutragen. Auf die Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn in der Person des Antragstellers folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkunde
Wer braucht einen Sachkundenachweis?
Grundsätzlich benötigt jeder, der als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Der Antragsteller muss mit den versicherungsfachlichen und -rechtlichen Grundlagen sowie mit der Kundenberatung vertraut sein. Bei juristischen Personen muss die Sachkunde grundsätzlich durch alle vertretungsberechtigten Personen nachgewiesen werden.
Wie sehen die Lerninhalte aus?
Die DIHK und das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft BWV haben unter Hinzuziehung eines Expertengremiums einen gemeinsamen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK" entwickelt. Der Rahmenplan soll die Verbindlichkeit und Transparenz der für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele stärken.
Der Rahmenplan wurde mehrfach überarbeitet. Die sechste Auflage, die seit dem 1. Juli 2023 prüfungsrelevant ist, finden Sie hier:
Rahmenplan "Geprüfter Versicherungsfachmann IHK_Geprüfte Versicherungsfachfrau IHK, 6. Auflage (PDF, 1 MB)
Wichtiger Hinweis: Prüfungsrelevante Werte
Seit der Juli-Prüfung 2017 ist das 2. Pflegestärkungsgesetz sowohl im schriftlichen als auch im praktischen Prüfungsteil prüfungsrelevant.
Hier finden Sie die ab dem 1. Januar 2025 geltende Fassung:
Prüfungsrelevante Werte aus der Sozialversicherung und Informationen zu den AVB (PDF, 110 KB)
Praktischer Prüfungsteil
Im praktischen Prüfungsteil muss der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er fachliches Wissen in einem Beratungsgespräch kundengerecht anwenden kann. Dieser Prüfungsteil umfasst (gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 1 VersVermV) die Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten sowie Produktdarstellung und Information.
Grundlage des Gesprächs ist eine der nachfolgenden Fallvorgaben:
Fallvorgaben für den praktischen Prüfungsteil (PDF, 1 MB)
Zudem finden Sie hier den Protokollbogen für Versicherungsvermittler und -berater zum praktischen Prüfungsteil:
Protokollbogen Versicherungsvermittler und -berater (PDF, 21 KB)
Ab Januar 2024 nutzen Sie bitte die folgende Fassung:
Protokollbogen Versicherungsvermittler und -berater ab 2024 (PDF, 81 KB)
Weiterbildungspflicht
Seit dem 23. Februar 2018 besteht für Versicherungsvermittler und -berater sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte eine gesetzliche Weiterbildungspflicht im Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr. Die DIHK und die IHKs haben dazu im November 2021 gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Liste von häufig gestellten Fragen und Antworten erstellt. Die Liste wurde im August 2023 aktualisiert, weil verschiedene Fragen noch nicht oder nicht ausführlich genug thematisiert worden waren. Die Aktualisierungen beinhalten keine Verschärfungen zulasten der Branche, sondern lediglich Klarstellungen. Die Frage nach einer Übergangsfrist stellt sich deshalb nicht.
FAQ-Liste zur Weiterbildungsverpflichtung, Stand 8. August 2023 (PDF, 242 KB)
Mehr Infos
Ein Übersicht über die IHKs, die die Prüfung anbieten, finden Sie hier:
Standorte der prüfenden IHKs (PDF, 96 KB)
Abgrenzung
Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die IHK-Organisation einen Leitfaden zu den Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes auf den Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungen erarbeitet. Die Veröffentlichung hilft bei der Abgrenzung von echten Gruppenversicherungs- und ähnlichen Verträgen und bietet anhand zahlreicher konkreter Beispiele praxisnahe Hinweise für die Vertragsgestaltung:
Aufsichtsmitteilung zum Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungsverträgen (PDF, 64 KB)
Rahmenplan und Termine für die Sachkundeprüfung
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) beziehungsweise § 34h GewO. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen müssen sie dafür auch eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachweisen.
Für den Nachweis der Sachkunde müssen die Gewerbetreibenden – soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügen – eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK" / zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich ablegen. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken.
Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Eine Übersicht darüber, welche IHKs diese Prüfung abnehmen, bietet die hier abrufbare
Deutschlandkarte der prüfenden IHKs (PDF, 95 KB)
In der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sind zwar die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt; konkrete Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges gibt es jedoch nicht.
Die DIHK hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll.
Der Rahmenplan dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. Didaktische Aufbereitung, zeitliche Abfolge und Verknüpfung der Lerninhalte obliegen den Bildungsträgern.
Sie finden die aktuelle Fassung (Stand Oktober 2023) hier zum Download:
Rahmenplan Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK (PDF, 1 MB)
Zudem finden Sie hier die Fallvorgaben / die Legende sowie den aktualisierten, seit dem 1. März 2024 gültigen Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil als Empfehlung:
Fallvorgaben seit März 2024 (PDF, 427 KB)
Protokollbogen seit März 2024 (PDF, 87 KB)
Die bundeseinheitlichen Termine für die Sachkundeprüfung gibt es hier:
Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen hat der Gewerbetreibende künftig neben einer Berufshaftpflichtversicherung auch Sachkunde nachzuweisen.
Dafür muss der Immobiliardarlehensvermittler – soweit er nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügt – eine Prüfung zum/zur "Geprüften Fachfrau/geprüften Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" erfolgreich absolvieren. Dies gilt auch für Angestellte, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position hierfür verantwortlich sind.
Die Sachkundeprüfung "Geprüfter Immobiliardarlehensfachmann IHK/geprüfte Immobiliardarlehensfachfrau IHK" wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Eine Übersicht darüber, welche IHKs diese Prüfung abnehmen, bietet die hier abrufbare
Deutschlandkarte der prüfenden IHKs (PDF, 98 KB)
Die Prüfung soll dazu beitragen, ein klares Anforderungsprofil für den künftigen Vermittler und Berater zu definieren. Zu den geforderten Kompetenzen gehören:
- Sach- und Fachkompetenz
- Kundenorientierte Beratungsqualität
- Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit an geänderte Rahmenbedingungen
- Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln
Näheres zur Sachkundeprüfung ist in §§ 1 bis 3 sowie den Anlagen 1 und 2 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der ImmVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.
Der Rahmenplan steht hier zum Download bereit:
Rahmenplan Geprüfte Immobiliardarlehensfachleute IHK (PDF, 142 KB)
Zudem finden Sie hier die Fallvorgaben sowie den Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil als Empfehlung mit Stand 1. März 2024:
Fallvorgaben seit März 2024 (PDF, 522 KB)
Protokollbogen seit März 2024 (PDF, 90 KB)
Die bundeseinheitlichen Termine für die Sachkundeprüfung gibt es hier:
Zuständigkeiten
Anders als im Recht der Versicherungsvermittler hat der Bundesgesetzgeber für Honorar-Finanzanlagenberater keine Regelung über die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung nach § 34h GewO getroffen, sondern die Entscheidung dem Landesgesetzgeber überlassen. Welche Behörden von den Ländern als für die Erlaubniserteilung zuständig erklärt wurden, können Sie folgender Liste entnehmen:
Für die Erlaubniserteilung zuständige Behörden (PDF, 51 KB)
Statistik
Wieviele Honorar-Finanzanlagenberater aktuell im Register eingetragen sind, erfahren Sie unter "Statistiken Vermittlerverzeichnisse".
Statistiken
Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler müssen sich in einem Online-Register eintragen lassen.
Der DIHK führt www.vermittlerregister.info als gemeinsame Registerstelle für die Industrie- und Handelskammern. Die aktuellen Daten finden Sie hier.