Am 13. Dezember 2024 tritt nach einer Übergangsphase von 18 Monaten die EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat und soll gewährleisten, dass auch weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Darüber, was Unternehmen in der Praxis beachten sollten, informieren die IHKs unter anderem in Webinaren.
Veranstaltungen zur EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
Angebote aus der IHK-Organisation für Unternehmerinnen und UnternehmerDiese Zusammenstellung befindet sich im Aufbau und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ist Ihre Veranstaltung nicht dabei? Dann wenden Sie sich bitte per Mail an web@dihk.de.
Termin | Veranstalter | Angebot |
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12. Dezember, 15 bis 16:30 Uhr | IHK Kassel | 22. Kasseler CE-Gespräche - Letzte Neuigkeiten zur allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) |
27. Februar, 13 bis 17 Uhr | IHK Koblenz | Verbraucherschutz vor: Die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (Präsenzworkshop in Koblenz) |
5. März, 13 bis 14 Uhr | IHK Köln | Neue Regeln bei Produktkennzeichnungen – die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit |
24. März, 8 bis 12:15 Uhr | IHK Mittlerer Niederrhein | Vorbereitung auf die EU-Produktsicherheitsverordnung – neue Regeln für Unternehmen in 2024 |