Bauordnungsrecht

eingerüstete Hochhäuser mit Kränen vor blauem Himmel

Alles standfest? Das Bauordnungsrecht dient vor allem der Gefahrenabwehr

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Das Bauordnungsrecht stellt in erster Linie sicher, dass von einzelnen Bauten keine Gefahr ausgeht. Es enthält die Regelungen über Baugenehmigungsverfahren, aber auch die behördlichen Eingriffsbefugnisse beispielsweise zur Beseitigung von Gebäuden.

Das Bauordnungsrecht ist in Deutschland ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der Bundesländer. Sie treffen die erforderlichen Regelungen insbesondere in Landesbauordnungen. Über die Tätigkeiten und die Beschlüsse der Baumministerkonferenz, in der alle Bundesländer vertreten sind, können Sie sich unter www.bauministerkonferenz.de informieren. Dort finden Sie auch die aktuelle Musterbauordnung.

Die DIHK setzt sich dafür ein, dass Neuregelungen im Bauordnungsrecht nicht zulasten der Betriebe erfolgen. So regt sie an, die Baugenehmigungs- und Beteiligungsverfahren für die Unternehmen digital auszugestalten, um sie zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.

Angesichts der dramatischen Lage am Wohnungsmarkt sollten die Potenziale, die das serielle und modulare Bauen bieten genutzt werden und in die bundeseinheitliche Anwendung der Musterbauordnung sowie in länderübergreifende Typenbaugenehmigungen aufgenommen werden. Überdies schlägt die DIHK vor, dass eine einheitlicher Ansprechsperson im Sinne eines "One Stop Shop" für alle Fragen zum Baugenehmigungsverfahren bei den Behörden zur Verfügung stehen sollte.

Im Mai 2023 beteiligte sich die DIHK an einer Konsultation zum Entwurf einer Änderung der Musterbauordnung (MBO). Darin vorgesehen waren insbesondere Erleichterungen beim Mobilfunkausbau, beim Ausbau von Windenergieanlagen sowie Anpassungen im Bereich der fliegenden Bauten.
DIHK-Stellungnahme zur Änderung der Musterbauordnung vom 25. Mai 2023 (PDF, 125 KB)

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Porträtfoto Anne-Kathrin Tögel
Anne-Kathrin Tögel Referatsleiterin Stadtentwicklung und Flächenpolitik