Die IHKs in Planverfahren

Auch die IHKs werden gehört, wenn wirtschaftsrelevante Planungen anstehen

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Soll beispielsweise ein Supermarkt erweitert oder ein Industriegebiet ausgewiesen werden, bringt die IHK-Organisation als Träger öffentlicher Belange die Interessen der Wirtschaft in die jeweiligen Planungsprozesse ein – von der Landesentwicklungsplanung bis hin zur Bauleitplanung.

Die Industrie- und Handelskammern werden dabei frühzeitig angehört und erhalten Einsicht in Planungsunterlagen. In ihren Stellungnahmen bringen die IHKs das Interesse und die Betroffenheit der Mitgliedsunternehmen gegenüber der planenden Gebietskörperschaft zur Geltung.

Im Jahr 2022 bezogen die IHKs insgesamt knapp 17.000mal Position zu unterschiedlichen Planverfahren. Dabei entfielen

  • 47 Stellungnahmen auf Landesentwicklungsplanungen,
  • 175 Stellungnahmen auf Regionalplanungen,
  • 54 Stellungnahmen auf regionale Flächennutzungspläne,
  • 3.804 Stellungnahmen auf Flächennutzungspläne,
  • 11.077 Stellungnahmen auf Bebauungspläne,
  • 1.087 Stellungnahmen auf Einzelhandelspläne und
  • 266 auf sonstige Planverfahren.

Dazu kommen noch freiwillige Beteiligungen bei informellen Planungen wie etwa Konzepten (626 Stellungnahmen) und Satzungen (268 Stellungnahmen).

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Porträtfoto Anne-Kathrin Tögel
Anne-Kathrin Tögel Referatsleiterin Stadtentwicklung und Flächenpolitik