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Wohnungsbau beschleunigen – Betriebe nicht ausbremsen!

DIHK warnt vor negativen Folgen für Gewerbestandorte
Baustelle mit Kränen und Gerüst vor blauem Himmel

Mehr Wohnraum muss her – aber wie und wo?

© Canetti / Stock / Getty Images Plus

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung dem Mangel an Unterkünften beikommen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat zum Referentenentwurf Anfang Juni 2025 Stellung bezogen.

Ziel des Gesetzes ist es Wohnungsbau zu beschleunigen und Wohnraum zu sichern. Ein wertvolles Anliegen auch für die hiesige Wirtschaft, unter anderem deshalb, weil ausreichender und  angemessener Wohnraum für Fachkräfte einen wichtigen Standortfaktor darstellt. Aber die IHK-Organisation befürchtet durch die vorgesehenen Regelungen auch erhebliche negative Auswirkungen auf Gewerbestandorte und die Verfügbarkeit von schon heute knappen Gewerbeflächen.

Vor allem folgende Bedenken und Anregungen werden in der Stellungnahme adressiert:

  • Wohnungsbau mit Weitblick Planung statt Privilegierung: 
    Die einseitige Bevorzugung des Wohnungsbaus gefährdet das Gleichgewicht zwischen Wohnen, Arbeiten und Versorgen. Sie kann Zersiedelung und Infrastrukturprobleme verstärken. Statt Sonderregelungen braucht es eine umfassende Reform des Baurechts, die kommunale Planung stärkt, Verfahren vereinfacht und nachhaltige Stadtentwicklung fördert.

  • Wohnen im Gewerbegebiet Ein riskanter Weg:
    Lockerungen beim Lärmschutz können Gewerbe verdrängen, da Wohnnutzung näher rückt und Lärmgrenzwerte überschritten werden. Um Konflikte zu vermeiden, sollte die TA Lärm flexibler gestaltet und der Bestandsschutz für Betriebe gestärkt werden. Die geplante Gesetzesänderung erlaubt Dachaufstockungen in angespannten Wohnungsmärkten ohne Bebauungsplanänderung (§31 Abs. 3 BauGB). Positiv ist die daraus entstehende Beschleunigung. Das erleichtert die Schaffung von dringend benötigtem zusätzlichem Wohnraum. 
    Kritisch bewertet die IHK-Organisation die jedoch mögliche Verdrängung von Gewerbe. Es brauche klare Prüfkriterien, transparente Verfahren mit Beteiligung der Wirtschaft sowie den Erhalt des Gebietscharakters. Statt schleichender Umnutzung sollten Bebauungspläne gezielt angepasst werden. Die Öffnung von Gewerbe- und Industriegebieten für Wohnnutzung (Sonderregelung des § 246e BauGB) ist sehr bedenklich. Sie schaffe kaum wirksame Entlastung auf angespannten Wohnungsmärkten, gefährde aber wertvolle Gewerbeflächen und führe zu Nutzungskonflikten. Die IHK-Organisation warnt vor Verdrängung von Betrieben, Einschränkungen durch Immissionsschutzauflagen und langfristiger Veränderung des Gebietscharakters. Statt Einzelgenehmigungen setzt sie sich für transparente Verfahren mit verpflichtender Beteiligung von IHK und Immissionsschutzbehörden ein. Wohnnutzung sollte nur in Mischgebieten erlaubt sein, mit klaren Kriterien wie Mindestleerstand und Ausschluss emittierender Gewerbegebiete.

  • Umwandlungsschutz – Hemmnis für Eigentumsbildung und Investition: 
    Ein kritischer Aspekt des Entwurfs ist die Verlängerung der Sonderregelung nach §250 BauGB um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030. Diese Sonderregelung schreibt einen Umwandlungsschutz für die Umwandlung vermieteten Wohnraums in Eigentum fest. Länder hätten so weiterhin die Möglichkeit,  Genehmigungen für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen verlangen zu können, sofern es in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten passiert. Der Umwandlungsschutz erschwert den Erwerb von Eigentumswohnungen erheblich – gerade in Zeiten, in denen Fertigstellungszahlen gering und Baukosten hoch sind und Wohneigentum aus dem Bestand eine wichtige Alternative wäre. Die Regelung hemmt Investitionen, behindert energetische Sanierungen und hält die Wohneigentumsquote niedrig. §250 BauGB sollte daher aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft entfallen.

Hier finden Sie das komplette Papier zum Download:
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (PDF, 138 KB)

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Porträtfoto Anne-Kathrin Tögel
Anne-Kathrin Tögel Referatsleiterin Stadtentwicklung und Flächenpolitik

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Karoline Preuß Referatsleiterin Bau- und Immobilienwirtschaft