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Verpackungsgesetz

Leere Plastikflaschen von oben

Künftig ohne Ausnahme pfandpflichtig: Plastikflaschen

© Westend61 / Getty Images

Pfand auf alle Plastikflaschen, verstärkter Einsatz von Recyclaten und mehr: Das novellierte Verpackungsgesetz, das am 3. Juli 2021 in Kraft getreten ist, brachte viele neue Vorgaben. Was Betriebe wissen müssen, hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer in einem Merkblatt zusammengefasst.

Mit dem neuen Gesetz überführt die Bundesregierung europäische Vorgaben aus der Einwegkunststoffrichtlinie  sowie der novellierten Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht und nimmt weitere Aktualisierungen und Änderungen vor.

Für viele Unternehmen besonders wichtig ist, dass

  •  die Pfandpflicht nach und nach auf alle Plastikflaschen und Dosen ausgedehnt wird,
  •  sich seit dem 1. Juli 2022 alle Hersteller von Verpackungen im Verpackungsregister registrieren lassen müssen,
  •  Cafés, Bistros oder Restaurants ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet sind, ihren Außerhaus-Kunden Alternativen zur Einwegverpackung anzubieten, und dass
  •  PET-Einwegflaschen ab 2025 mit einem Mindestanteil von zunächst 25 Prozent Recyclaten hergestellt werden müssen.

Das Merkblatt mit den wichtigsten Änderungen finden Sie hier zum Download:

DIHK-Merkblatt Verpackungsgesetz (PDF, 150 KB) (Stand: Februar 2022)

Kontakt

Petri, Christoph_quer
Christoph Petri Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik