Viele kommunale Haushalte sind stark unter Spannung. Auch bislang finanzstärkere Gemeinden verzeichnen spätestens seit 2023 eine erhebliche Ausgabendynamik. Zwar sind die Gewerbesteuereinnahmen in jedem Jahr insgesamt gestiegen, die wirtschaftlichen Herausforderungen gerade auf kommunaler Ebene belasten die Haushalte der Gemeinden allerdings erheblich.
Die Kosten für kommunale Dienstleistungen steigen, dazu treten die kommunalen Mehrausgaben vor allem bei Sozialleistungen wie der Eingliederungshilfe, den Hilfen zur Erziehung und den Kosten der Pflege. Gleichzeitig stehen die Kommunen vor der Herausforderung, ihre Standorte wettbewerbsfähig zu halten. Sie benötigen Finanzmittel für entsprechende Infrastrukturinvestitionen. Das ist auch im Interesse der ortsansässigen Unternehmen, die auf eine langfristig zukunftsfähige Infrastruktur angewiesen sind.
Hohe Belastungen bei teils unzureichender Infrastruktur
Die Höhe der steuerlichen Belastung ist jedoch für Unternehmen ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl. Für Gemeinden mit einem sehr hohen Gewerbesteuerhebesatz ist es schwierig, sich im interregionalen, aber auch internationalen Standortwettbewerb zu behaupten. Zu hohe Belastungen werden von den Betrieben zunehmend nicht mehr als angemessenes Äquivalent für kommunale (Infrastruktur-)Leistungen akzeptiert und widersprechen deshalb dem Charakter der Realsteuern.
Die Ausweitung bestehender oder die Übertragung neuer Pflichtaufgaben sowie Forderungen nach der Ausweitung freiwilliger Leistungen machen es vor Ort oft schwer, abseits von Steuererhöhungen und Kreditaufnahmen Lösungen zur Wahrung der kommunalen Finanzstabilität zu finden.
Sondervermögen kann helfen
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität kann bei richtigem Einsatz ein kurzfristig sinnvolles, wenngleich teures Entlastungsinstrument für investive Projekte sein. Jetzt gilt es zunächst, dass die Mittel schnell in den Kommunen ankommen, die den Hauptteil der öffentlichen Investitionen tragen. Zur nachhaltigen Sicherung zukünftiger Steuereinnahmen sollten die Mittel des Sondervermögens auch auf kommunaler Ebene vor allem in den Bereichen verausgabt werden, die das Wachstumspotenzial der Wirtschaft stärken. Die Verwendung der Mittel des Sondervermögens sollte transparent und nachprüfbar erfolgen.
Blick eher auf die Länder richten
Der Bund hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Hilfen vor allem für finanzschwache Kommunen auf den Weg gebracht. Die aktuelle Steuerschätzung und die Finanzplanung des Bundes zeigen, dass vor allem die finanziellen Möglichkeiten des Bundes in den nächsten Jahren äußerst gering sein werden. Der Blick sollte deshalb eher auf die Länder gerichtet sein.
Damit vor allem die finanzschwachen Kommunen nicht in einen Kreis aus Hebesatzerhöhungen und stetem Verlust an Standortattraktivität geraten, sind vor allem die Länder in der Verantwortung, noch stärker als bisher ihrer Aufgabe einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen nachzukommen. Immerhin hat sich die Einnahmesituation der Länder in den vergangenen Jahren besser als die des Bundes entwickelt. Zudem stehen den Ländern durch die Grundgesetzänderung nun erweiterte Finanzierungsspielräume zur Verfügung.
Finanzströme unübersichtlich und zäh
Zusätzlich verfestigt sich das Problem, dass das Geflecht an verschiedenen Finanzströmen hin zu den Kommunen und von den Kommunen an andere Ebenen nur noch schwer zu durchschauen ist. Viele Mittel kommen außerdem zu langsam vor Ort an, unter anderem, weil auf Länder- und kommunaler Seite zum Teil Management-, Planungs- und Genehmigungskapazitäten fehlen und die Prozesse noch immer zu langwierig sind. Notwendig sind systematische, für Unternehmen langfristig planbaren Lösungen, die zugleich eine auskömmliche Finanzierung der vielfältigen kommunalen Leistungen sicherstellen.