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Steuerliche Rahmenbedingungen für international tätige Unternehmen verbessern

DIHK-Positionspapier nennt die wichtigsten Ansatzpunkte

Das Steuerrecht sollte Unternehmensaktivitäten im Ausland unterstützen und nicht behindern: In seinem Positionspapier "Internationale Unternehmensbesteuerung praxisgerecht modernisieren" vom 22. November 2022 zeigt der DIHK-Vorstand auf, welche Stellschrauben auf nationaler, europäischer und OECD-Ebene hierfür relevant sind.

Internationalisierung ist für deutsche Betriebe Alltag. Nicht nur große Konzerne, auch kleine und mittelgroße Unternehmen – vielfach eigentümergeführt – nutzen Produktions- und Absatzmärkte im Ausland und sichern dadurch ihre Wettbewerbsposition. Umgekehrt investieren ausländische Unternehmen in Deutschland; sie schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze und tragen zu Wohlstand und Wachstum bei.

Konsistenter, multilateraler und unternehmensfreundlicher Ansatz nötig

Die zunehmende internationale Arbeitsteilung erfordert neue und einfachere steuerliche Rahmenbedingungen, zumal sich grenzüberschreitende Aktivitäten – das hat sich in der Corona-Pandemie und angesichts des Krieges in der Ukraine eindrucksvoll gezeigt – rasch ändern können.

Gleichzeitig ist internationale Unternehmensbesteuerung keine nationale Angelegenheit mehr. Vielmehr handelt es sich um ein komplexes Zusammenspiel sowohl der beteiligten nationalen Steuerrechtsordnungen, der europäischen Richtlinien und Verordnungen als auch der internationalen Regelungen auf Ebene der OECD.

Erforderlich ist daher für ein konsistenter, multilateraler Ansatz, der auf allen Regelungsebenen unternehmensfreundliche Maßnahmen vorsieht. Ziel muss sein, dass Betriebe ressourceneffektiv im globalen Wettbewerb agieren können, ohne Doppelbesteuerungen und übermäßige Befolgungskosten zu riskieren.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der IHK-Organisation auf drei Ebenen:

Grenzüberschreitend aktive Unternehmen unterliegen in den jeweiligen Tätigkeitsstaaten unterschiedlichsten nationalen Besteuerungsvorschriften. Wichtig ist daher die Entwicklung einheitlicher Standards auf internationaler Ebene, die eine Verzahnung der nationalen Besteuerungszugriffe ermöglichen.

Dabei kommt den aktuellen OECD-Aktivitäten im Rahmen des "Inclusive Framework on BEPS" (IF) besondere Bedeutung zu: Zurzeit arbeiten die Finanzverwaltungen von 141 Staaten unter dem Dach der OECD an einer grundlegenden Reform der internationalen Steuerarchitektur, die als "Zwei-Säulen-Projekt" weltweit für großes Aufsehen gesorgt hat.

Die neuen Regelungen sollen bereits 2024 an den Start gehen. Das DIHK-Vorstandspapier führt aus, was aus Sicht der IHK-Organisation zu beachten ist, damit die Unternehmen die erforderlichen Verfahren rechtzeitig entwickeln und aufwandsarm implementieren können.

Die Gesetzgebung der EU ist von besonderer Bedeutung, da der deutsche Gesetzgeber diese ohne Änderungsmöglichkeit in deutsches Recht überführen muss. Aufgrund des geltenden Einstimmigkeitsprinzips ist eine aktive Mitarbeit der deutschen Bundesregierung im Vorfeld von EU-Beschlüssen notwendig, um unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Leider standen in der Vergangenheit eher fiskalpolitisch ausgerichtete Regelungen im Vordergrund der EU-Aktivitäten, etwa bei den Anti-Steuervermeidungsrichtlinien. In ihrem Positionspapier fordert die IHK-Organisation daher einen Paradigmenwechsel: Nicht die steuerlichen Interessen der Staaten, sondern die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt sollten im Vordergrund stehen.

Gerade bei grenzüberschreitenden Investitionsvorhaben (Inbound wie Outbound) ist ein hinreichendes Maß an Planungssicherheit ("Tax Certainty") unerlässlich. Planbarkeit und Verlässlichkeit des deutschen Steuerrechts sind jedoch nicht zuletzt durch etliche "Anti-Missbrauchsnormen" zurückgegangen, mit denen vermeintliche Steuerschlupflöcher geschlossen werden sollen. Sie haben die Komplexität der Steuerregeln stark erhöht und dazu beigetragen, dass diese für Unternehmen und Finanzverwaltung kaum mehr zu handhaben sind.

Vorschläge von Betriebsprüfung bis Doppelbesteuerungsabkommen

In ihrem Positionspapier benennt die IHK-Organisation die wichtigsten Druckstellen, die die deutschen Unternehmen behindern. Sie unterbreitet Vorschläge, wie sich grenzüberschreitende Aktivitäten durch "gute" steuerliche Regelungen unterstützen lassen. Neben der für die Familienunternehmen wichtigen Wegzugsbesteuerung fordert sie eine Reform der Hinzurechnungsbesteuerung sowie weiterer "Anti-Missbrauchsvorschriften". Zugleich adressiert sie das wichtige Thema der Betriebsprüfung und der zunehmenden Melde- und Befolgungspflichten, die die deutschen Unternehmen belasten.

Darüber hinaus sollte das Netz der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen verbessert und ausgebaut werden; hierbei kann die IHK-Organisation mit ihren Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen an rund 150 Standorten in 93 Staaten unterstützen und wichtige Impulse geben.

Sie finden das komplette DIHK-Vorstandspapier mit allen Vorschlägen hier zum Download:
"Internationale Unternehmensbesteuerung praxisgerecht modernisieren" (PDF, 159 KB)

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Dr. Rainer Kambeck Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht