Pfadnavigation

China-Tourismus

Chinesische Touristin blickt auf Deutzer Brücke und den Kölner Dom

Ob Kölner Dom, Brandenburger Tor oder Schloss Neuschwanstein: Viele chinesische Reisegruppen besuchen Deutschland

© 75tiks / iStock / Getty Images Plus

Chinesische Touristen sind eine stark wachsende Zielgruppe für den europäischen Markt insgesamt und auch für deutsche Destinationen. Allerdings benötigen die Gäste aus Fernost für die Einreise ein Visum, das nur erteilt wird, wenn ihr Reiseveranstalter auf der "ADS-Liste" steht.

Die Europäische Gemeinschaft und die Staatliche Tourismusverwaltung der Volksrepublik China (China National Tourism Administration – CNTA) haben am 12. Februar 2004 in Peking ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, das am 1. Mai 2004 in Kraft trat und das Reisen chinesischer Touristengruppen nach Europa erleichtert.

Die deutsche Fassung des Memorandums wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 83/14 vom 20. März 2004 veröffentlicht. In Artikel 7 ist festgelegt, dass ab dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung ähnliche Vereinbarungen oder sonstige Übereinkünfte zwischen China und einem Mitgliedstaat nicht mehr angewandt werden.

Die Vereinbarung regelt das Verfahren zur Beantragung eines Touristenvisums und enthält Bestimmungen, die die Rückführung illegal in der EU verbliebener chinesischer Touristen ermöglichen.

In einer zum Memorandum gehörenden gemeinsamen Erklärung zu den Durchführungsbestimmungen werden darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern beider Seiten bei der Organisation von Gruppenreisen in die angeschlossenen europäischen Länder geregelt.

Diese Vereinbarung gilt für 22 EU-Mitgliedstaaten, denen China damit den Status eines "zugelassenen Reiseziels" (approved destination status, ADS) zuerkannt hat.

Die CNTA führt eine Liste der Unternehmen in EU-Staaten, die an der Organisation von Gruppenreisen chinesischer Staatsbürger in die EU teilnehmen können. Die Liste umfasst europaweit rund 5.000 Firmen, darunter mehr als 900 aus Deutschland. Die jüngste Liste der deutschen Reiseunternehmen mit ADS-Status steht unten zum Download bereit.

Die Neuaufnahme von Unternehmen in die ADS-Liste oder Datenänderungen erfolgen in einem aufwendigen Verfahren, das für Deutschland die DIHK abwickelt.

Die vom CNTA veröffentlichte "ADS"-Liste von Unternehmen. die an der Organisation von Gruppenreisen chinesischer Staatsbürger in die EU teilnehmen können, eröffnet Reiseveranstaltern, Reisebüros und weiteren interessierten Unternehmen ein größeres Geschäftsfeld. Doch wie kann man in die Liste aufgenommen werden oder einzelne Angaben ändern? Die DIHK hilft.

Voraussetzungen für eine Neuaufnahme

  • Die DIHK benötigt Ihre vollständigen Unternehmensdaten. Dafür nutzen Sie bitte das Registrierungsformular, das unten zum Download bereitsteht. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben vorliegen.
  • Sie haben für Ihr Unternehmen eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung.
  • Das Memorandum ist Ihnen in vollem Umfang bekannt, und Sie wissen, dass einer Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung rechtliche Konsequenzen folgen.
  • Sie sind ein Reiseveranstalter beziehungsweise Reisebüro oder im Bereich Incoming tätig.

Sie sind bereits registriert und wollen Änderungen vornehmen?

Dann nutzen Sie bitte ebenfalls das unten angebundene Registrierungsformular (PDF, 50 KB).

Das ausgefüllte Formular senden Sie – sowohl für die Erstregistrierung als auch für die Änderung – bitte an Serena Fellwock.

Weiterer Verlauf

Liegt der DIHK das von Ihnen unterzeichnete Registrierungs-/Änderungsformular vor, nimmt sie Ihre Firmenkontaktdaten beziehungsweise Änderungswünsche in ihre Liste auf und sendet diese an das Bundeswirtschaftsministerium.

Das Ministerium leitet die Liste über das Auswärtige Amt an die Botschaft in Peking weiter, die sie dann offiziell an die Delegation der EU-Kommission in Peking übergibt. Die Delegation informiert die EU-Kommission in Brüssel über die Aktualisierung und übergibt die aktualisierte Liste an die CNTA in China.

Die CNTA prüft die vorgelegten Daten, und nur die CNTA ist berechtigt, den Unternehmen den ADS-Status offiziell zu bestätigen.

Ist diese Bestätigung erfolgt, erscheint auf der Website der CNTA die aktuelle (offizielle) Liste aller berechtigten Unternehmen. Jeder Unternehmer kann selbst verifizieren, ob seine Daten in der Liste sind und damit die Bestätigung erfolgte.

Die DIHK prüft in regelmäßigen Abständen die Aktualisierung auf der Internetseite der CNTA und informiert die registrierten deutschen Reiseunternehmen per E-Mail über die erfolgreich abgeschlossene Registrierung.

Termine für die nächste Registrierung

Die Europäische Gemeinschaft hat mit der CNTA noch keinen festen Rhythmus festgelegt. Bisher ist von einer zweimaligen Aktualisierung auszugehen – einmal im Sommer und einmal im Winter eines Jahres. Konkrete Termine sind zurzeit nicht bekannt.

Wer hilft weiter im China-Tourismus? Hier einige Informationsquellen und Ansprechpartner.

Erster Ansprechpartner zu Fragen rund um den China-Tourismus ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für grundsätzliche Fragen zum Standort China steht die Deutsche Auslandshandelskammer China – Peking zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Bearbeitung des chinesischen Marktes hält auch die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) bereit. Diese unterhält Büros in Peking und Hongkong. Daten, Zahlen und Hintergründe bieten Marktinformationen der DZT, die auch für China verfügbar sind.

Ein DIHK-Merkblatt zum China-Tourismus finden Sie unten zum Download.

Kontakt

Porträtfoto Julia Seibert
Julia Seibert Referatsleiterin Tourismuswirtschaft und Tourismuspolitik