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Hintergrund

Die Europäische Gemeinschaft und die Staatliche Tourismusverwaltung der Volksrepublik China (China National Tourism Administration – CNTA) haben am 12. Februar 2004 in Peking ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, das am 1. Mai 2004 in Kraft trat und das Reisen chinesischer Touristengruppen nach Europa erleichtert.

Die deutsche Fassung des Memorandums wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 83/14 vom 20. März 2004 veröffentlicht. In Artikel 7 ist festgelegt, dass ab dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung ähnliche Vereinbarungen oder sonstige Übereinkünfte zwischen China und einem Mitgliedstaat nicht mehr angewandt werden.

Die Vereinbarung regelt das Verfahren zur Beantragung eines Touristenvisums und enthält Bestimmungen, die die Rückführung illegal in der EU verbliebener chinesischer Touristen ermöglichen.

In einer zum Memorandum gehörenden gemeinsamen Erklärung zu den Durchführungsbestimmungen werden darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern beider Seiten bei der Organisation von Gruppenreisen in die angeschlossenen europäischen Länder geregelt.

Diese Vereinbarung gilt für 22 EU-Mitgliedstaaten, denen China damit den Status eines "zugelassenen Reiseziels" (approved destination status, ADS) zuerkannt hat.

Die CNTA führt eine Liste der Unternehmen in EU-Staaten, die an der Organisation von Gruppenreisen chinesischer Staatsbürger in die EU teilnehmen können. Die Liste umfasst europaweit rund 5.000 Firmen, darunter mehr als 900 aus Deutschland. Die jüngste Liste der deutschen Reiseunternehmen mit ADS-Status steht unten zum Download bereit.

Die Neuaufnahme von Unternehmen in die ADS-Liste oder Datenänderungen erfolgen in einem aufwendigen Verfahren, das für Deutschland die DIHK abwickelt.