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Gaststättenunterrichtung

Menschen in Restaurant

Vielerorts setzt der Betrieb eines Restaurants oder einer Bar eine Gaststättenunterrichtung voraus

© RonFullHD / iStock / Getty Images Plus

Der Bewahrung der Gäste vor gesundheitlichen Risiken sowie ihrem Schutz vor Täuschung und Irreführung dienen Gaststättenunterrichtungen

Eine Gaststättenerlaubnis wird in den meisten Bundesländern nur einer Person erteilt, die unter anderem nachweist, dass sie oder ihr Stellvertreter über die Grundzüge der für ihren Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes.

Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor den Gefahren für die Gesundheit, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können, sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung.

Die sogenannten Gaststättenunterrichtungen werden von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe sind von den Unterrichtungen freigestellt. Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK (www.ihk.de/ihk-finder).

Die Unterrichtung ist in folgenden Bundesländern nicht notwendig:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

In diesen Bundesländern sehen die eigenen Gaststättengesetze keine Gaststättenunterrichtung mehr vor. In den übrigen Bundesländern richtet sich die Unterrichtung nach dem "alten" Bundesgaststättengesetz.

Kontakt

Porträtfoto Julia Seibert
Julia Seibert Referatsleiterin Tourismuswirtschaft und Tourismuspolitik