
Mit umweltfreundlichen Autos in die Zukunft: Der DIHK macht sich für mehr Nachhaltigkeit stark, aber beispielsweise auch gegen Fahrverbote.
© wakila/ E+/ Getty Images
Mit umweltfreundlichen Autos in die Zukunft: Der DIHK macht sich für mehr Nachhaltigkeit stark, aber beispielsweise auch gegen Fahrverbote.
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Die DIHK engagiert sich unter anderem dafür, dass bei der Umsetzung von EU-Vorgaben in Deutschland nicht zulasten der deutschen Wirtschaft über das europäische Recht hinausgegangen wird. Bei dem Erlass von Gesetzen und Verordnungen auf Bundesebene setzt sich die DIHK für klare und verständliche Formulierungen und sachlich begründete Pflichten für die Wirtschaft ein.
Hier finden Sie die Umwelt-Positionen der DIHK im Überblick:
DIHK-Stellungnahme vom 14. April 2025 zum Omnibus-Paket I zur Nachhaltigkeitsregulierung mit Bewertungen zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
DIHK-Stellungnahme vom 20. Januar 2025 zu den Referentenentwürfen des Artikelgesetzes und der Mantelverordnung zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie)
DIHK-Stellungnahme vom 17. Mai 2024 zum Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung vom 30. April
DIHK-Stellungnahme vom 19. April 2024 zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung
DIHK-Stellungnahme vom 7. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen
DIHK-Stellungnahme vom 26. Juni 2023 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
DIHK-Stellungnahme vom 3. Mai 2023 zum Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes
DIHK-Stellungnahme vom 25. April 2023 zum Referentenentwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen