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EU-Berufskraftfahrer

Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr führen will, muss nach dem BKrFQG eine besondere Qualifizierung nachweisen. Die IHK informiert und nimmt die Prüfungen ab.

Hier finden Sie die Mustersatzung für die Prüfung zum EU-Berufskraftfahrer. (PDF, 335 KB)

Hier gibt es die Fragenkataloge für die Prüfungen:

Fragenfundus Berufskraftfahrer im Straßenpersonenverkehr 2024 (PDF, 1 MB)

Fragenfundus Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr 2024 (PDF, 2 MB)
Hinweis: Die Frage 77 im Kenntnisbereich 2 (Seite 71) wird nicht mehr eingesetzt,
die Frage 17 bzw. 22 im Kenntnisbereich 3 (Seiten 86/87) nur einmal pro Aufgabensatz gestellt.
In Kürze finden Sie hier eine korrigierte Fassung.

Kontakt

Porträtfoto Andrea Höbel, Referatsleiterin Gefahrgutverkehre | Fachkundeprüfung | Verkehrsrecht
Andrea Höbel Referatsleiterin Gefahrgutverkehre, Fachkundeprüfungen, Verkehrsrecht