Güterkraftverkehr / Straßenpersonenverkehr
Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr oder im Straßenpersonenverkehr führen will, muss eine Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Die Inhalte richten sich nach der Berufszugangsverordnung.
Die Musterprüfungsordnung Güterkraft- und Personenverkehr sowie eine Statistik zu den IHK-Fachkundeprüfungen im Straßenverkehr finden Sie hier zum Download:
Statistik Fachkunde Straßenverkehr 1992 bis 2020 (PDF, 6 KB)