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Verkehrsprüfungen

Know-how muss für viele Tätigkeiten nicht nur erworben, sondern auch nachgewiesen werden

© JohnnyGreig / E+ / Getty Images

Die Wiederaufnahme von Sach- und Fachkundeprüfungen nach der Corona-bedingten Unterbrechung erfolgt in Abhängigkeit von den Allgemeinverfügungen beziehungsweise Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Nähere Auskunft erteilt Ihre zuständige IHK.

Verkehrsprüfungen

Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr oder im Straßenpersonenverkehr führen will, muss eine Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Die Inhalte richten sich nach der Berufszugangsverordnung.

Die Musterprüfungsordnung Güterkraft- und Personenverkehr sowie eine Statistik zu den IHK-Fachkundeprüfungen im Straßenverkehr finden Sie hier zum Download:

Muster-Prüfungsordnung zur Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr (PDF, 245 KB)

Statistik Fachkunde Straßenverkehr 1992 bis 2020 (PDF, 6 KB)

Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss eine Prüfung ablegen. Die IHK nimmt diese Prüfung ab und stellt dann den sogenannten ADR-Schein aus.

Kurspläne und Mustersatzung für Gefahrgutfahrer

Wie Lehrgänge für Gefahrgutfahrer im Detail aussehen müssen, damit sie von den IHKs anerkannt werden, hat die DIHK in Kursplänen festgehalten. Die Pläne, die Sie sich hier im PDF-Format auf Ihren Rechner laden können, informieren unter anderem über die Lernziele und -inhalte sowie über die methodisch-didaktischen Anforderungen. Dort finden Sie auch eine Mustersatzung.

Basiskurs (PDF, 407 KB)

Aufbaukurs Klasse 1 (PDF, 307 KB)

Aufbaukurs Klasse 7 (PDF, 302 KB)

Aufbaukurs Tank (PDF, 217 KB)

Auffrischungskurs (PDF, 402 KB)

Mustersatzung (PDF, 214 KB)

 IHK-Ansprechpartner

Eine Liste der IHK-Ansprechpartner Gefahrgut finden Sie hier:

IHK-Ansprechpartner Gefahrgut (Stand Juli 2020) (PDF, 136 KB)

Rechtsvorschriften zum Gefahrguttransport

Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an:

Vorschriften für die Straße

Verkehrsübergreifende Vorschriften

Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern umgehen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die IHK erkennt die Lehrgangsveranstalter an, überwacht diese und nimmt die Prüfungen ab.

Fragenfundus und Mustersatzung für die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Beide Dokumente für die Gefahrgutbeauftragten-Prüfungen können Sie hier auf Ihren Rechner laden:

Fragenfundus Stand Januar 2023 (PDF, 7 MB)

Mustersatzung (PDF, 248 KB)

 IHK-Ansprechpartner

Eine Liste der IHK-Ansprechpartner Gefahrgut finden Sie hier:

IHK-Ansprechpartner Gefahrgut (PDF, 136 KB)

Rechtsvorschriften zum Gefahrguttransport

Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an:

Vorschriften für die Straße

Verkehrsübergreifende Vorschriften

Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr führen will, muss nach dem BKrFQG eine besondere Qualifizierung nachweisen. Die IHK informiert und nimmt die Prüfungen ab.

Fragenfundus und Mustersatzung für die Prüfung zum EU-Berufskraftfahrer

Fragenfundus EU-Berufskraftfahrer im Güterverkehr (PDF, 2 MB) (Stand Dezember 2022)

 Fragenfundus EU-Berufskraftfahrer im Personenverkehr (PDF, 1 MB) (Stand Dezember 2022)

Mustersatzung (PDF, 335 KB)

Kontakt

Porträtfoto Andrea Höbel, Referatsleiterin Gefahrgutverkehre | Fachkundeprüfung | Verkehrsrecht
Andrea Höbel Referatsleiterin Gefahrgutverkehre, Fachkundeprüfungen, Verkehrsrecht