
Know-how muss für viele Tätigkeiten nicht nur erworben, sondern auch nachgewiesen werden
© JohnnyGreig / E+ / Getty Images
Know-how muss für viele Tätigkeiten nicht nur erworben, sondern auch nachgewiesen werden
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Die Wiederaufnahme von Sach- und Fachkundeprüfungen nach der Corona-bedingten Unterbrechung erfolgt in Abhängigkeit von den Allgemeinverfügungen beziehungsweise Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Nähere Auskunft erteilt Ihre zuständige IHK.
Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr oder im Straßenpersonenverkehr führen will, muss eine Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Die Inhalte richten sich nach der Berufszugangsverordnung.
Die Musterprüfungsordnung Güterkraft- und Personenverkehr sowie eine Statistik zu den IHK-Fachkundeprüfungen im Straßenverkehr finden Sie hier zum Download:
Statistik Fachkunde Straßenverkehr 1992 bis 2019 (PDF, 48 KB)
Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss eine Prüfung ablegen. Die IHK nimmt diese Prüfung ab und stellt dann den sogenannten ADR-Schein aus.
Wie Lehrgänge für Gefahrgutfahrer im Detail aussehen müssen, damit sie von den IHKs anerkannt werden, hat der DIHK in Kursplänen festgehalten. Die Pläne, die Sie sich hier im PDF-Format auf Ihren Rechner laden können, informieren unter anderem über die Lernziele und -inhalte sowie über die methodisch-didaktischen Anforderungen. Dort finden Sie auch eine Mustersatzung.
Aufbaukurs Klasse 1 (PDF, 307 KB)
Aufbaukurs Klasse 7 (PDF, 302 KB)
Auffrischungskurs (PDF, 402 KB)
Im Jahr 2019 besuchten 14.504 Teilnehmer einen Basiskurs im Bereich Gefahrgutfahrerschulung. Die Teilnahme am Aufbaukurs Tank wurde 5.324-mal bescheinigt. 633 Fahrer nahmen am Aufbaukurs Klasse 1 teil, 433 Fahrer am Aufbaukurs Klasse 7 und 15.803 Fahrer an der Auffrischungsschulung. Die kompletten Zahlen der Jahre 1990 bis 2019 stehen hier zur Verfügung:
Statistik Gefahrgutfahrer (PDF, 42 KB)
Eine Liste der IHK-Ansprechpartner Gefahrgut finden Sie hier:
IHK-Ansprechpartner Gefahrgut (Stand Juli 2020) (PDF, 136 KB)
Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an:
Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern umgehen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die IHK erkennt die Lehrgangsveranstalter an, überwacht diese und nimmt die Prüfungen ab.
Beide Dokumente für die Gefahrgutbeauftragten-Prüfungen können Sie hier auf Ihren Rechner laden:
Fragenfundus, Stand Januar 2021 (PDF, 1 MB)
2017 wurde nach dem Besuch der Grundschulung die erfolgreiche Prüfung für Gefahrgutbeauftragte für den Verkehrsträger Straße 1.471-mal, Schiene 358-mal, Binnenschiff 71-mal und See 392-mal bescheinigt:
Gefahrgutbeauftragte 1990 bis 2017 (PDF, 199 KB)
Eine Liste der IHK-Ansprechpartner Gefahrgut finden Sie hier:
IHK-Ansprechpartner Gefahrgut (PDF, 136 KB)
Eine Zusammenfassung der geltenden Gefahrgut-Regelungen bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Website an:
Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr führen will, muss nach dem BKrFQG eine besondere Qualifizierung nachweisen. Die IHK informiert und nimmt die Prüfungen ab.
Fragenfundus EU-Berufskraftfahrer im Güterverkehr (PDF, 2 MB)
Fragenfundus EU-Berufskraftfahrer im Personenverkehr (PDF, 1 MB)
2019 legten 21.647 Teilnehmer die Prüfung für EU-Berufskraftfahrer im Güterverkehr erfolgreich ab, bei den EU-Berufskraftfahrern im Personenverkehr waren es 10.676: