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Zusätzlichkeit der Investitionen im Sondervermögen

Sachverständige bei der Anhörung im Bundestag äußern sich kritisch
Sondervermögen Baustelle

© lucamontevecchi / iStock / Getty Images Plus

Die Gesetzgebung zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) schreitet voran. Der federführende Haushaltsauschuss hatte am 25. August 2025 zu einer Anhörung geladen.

Die Sachverständigen aus Wissenschaft und den kommunalen Spitzenverbänden haben sich auch alle schriftlich geäußert. Diese Stellungnahmen finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages. Zentral waren vor allem Fragen der Absicherung der Zusätzlichkeit der Investitionen im Bundesanteil des Sondervermögens (300 Milliarden Euro über zwölf Jahre). Außerdem im Fokus: die Investitionsbereiche und die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der mit dem Sondervermögen einhergehenden Verschuldung sowie deren Folgen für die Handlungsfähigkeit des Kernhaushaltes des Bundes.

Zahlreiche Sachverständige machten deutlich, dass sie Verschiebungen von bisher im Kernhaushalt veranschlagten Investitionen in das SVIK befürchten, und äußerten sich kritisch zur Breite der Investitionsbereiche. Für viele Sachverständige kommt es wesentlich darauf an, mit diesen öffentlichen Investitionen zu einer Stärkung des Potenzialwachstums beizutragen, um mehr Wirtschaftswachstum zu erzeugen und damit einen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen zu leisten.

Bundesrechnungshof hat im Einzelplan Verkehr genauer hingeschaut

Der Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr gehört zu den Etats mit einem hohen Investitionsanteil. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2025, der Ende September beschlossen werden soll, sind 61,3 Prozent der Ausgaben dieses Ressorts für Investitionen vorgesehen. Es kommt jedoch zu erheblichen strukturellen Veränderungen. 

Nach der Analyse des Bundesrechnungshofes für den Haushaltsausschuss ist geplant, bisher im Verkehrsetat angesiedelte Investitionsausgaben in den Bereichen Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro in das SVIK zu verlagern. Weitere Ausgaben in Höhe von knapp einer Milliarde Euro sollen zukünftig bei Etat des Bundesministeriums der Verteidigung angesiedelt sein. Vor dem Hintergrund der bestehenden Bereichsausnahme für den Bereich Verteidigung und Sicherheit eröffnen sich auch für diese Ausgaben grundsätzlich neue Verschuldungsmöglichkeiten. 

Abschließend verweist der Bundesrechnungshof auf die weiterhin hohen Ausgabereste im Verkehrshaushalt – sie sind ein Hinweis auf die nicht-finanziellen Hemmnisse bei der Umsetzung von Investitionen wie langsame Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Fachkräftemangel, die auch bei der Umsetzung des Sondervermögens eine Rolle spielen.

Finanzielle Spielräume drohen in den kommenden Jahren sehr klein zu werden

Besonders interessant sind die Berechnungen des „Dezernat Zukunft. Institut für Makrofinanzen“ zum sogenannten Fiscal-Space-Indikator, der die Entwicklung des Anteils der disponiblen Ausgaben im Kernhaushalt des Bundes anzeigt. Die Zinszahlungen für das Sondervermögen machen in der Zinslast den kleineren Anteil aus; wesentlicher Treiber werden die Zinszahlungen für die Schulden sein, die der Bund im Zuge der Bereichsausnahme für Verteidigung und Sicherheit aufnimmt. Insgesamt ginge der Fiscal-Space-Indikator danach von heute 16 Prozent auf 0 Prozent in 2035 zurück. Selbst wenn das Wachstum pro Jahr 0,5 Prozentpunkte höher läge als in der aktuellen Projektion, fiele der Anteil der disponiblen Ausgaben bereits bis 2029 auf knapp 8 Prozent.

Das Sondervermögen “Infrastruktur und Klimaneutralität” wurde am 18. September 2025 vom Bundestag beschlossen und hat am 26. September 2025 auch den Bundesrat passiert.

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen