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Trilogeinigung zur Industrieemissionsrichtlinie

Strenge Emissionsgrenzwerte sind zu erwarten
Art 1

© Alexandros Maragos / Moment / Getty Images

Parlament, Rat und Kommission haben sich am 29. November auf einen Kompromiss zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) verständigt. Parlament und Rat müssen den Änderungen final noch zustimmen.

Der Rat setzte sich mit seinem Kompromissvorschlag durch, dass künftig nur die „strengsten erreichbaren Emissionsgrenzwerte“ (statt der strengsten) eingehalten werden müssen. Bei den neuen Umweltqualitätsnormen wurden Ausnahmen insbesondere beim Wasserverbrauch vereinbart. Der Anwendungsbereich wurde um den industriellen Abbau von nicht-energetischen Rohstoffen und der Batterieherstellung erweitert. Industrieminerale wurden mit einer Überprüfungsklausel ausgenommen.

Bei den Strafen einigte man sich auf „mindestens 3 Prozent des Jahresumsatzes“ für die schwersten Verstöße. Auch individuelle Schadensersatzansprüche sollen umgesetzt werden.

Die Änderungsbeschlüsse können hier eingesehen werden: link.

Weitere Informationen

Die Pressemitteilungen finden Sie hier:

Kommission: Einigung auf straffere Regeln zu Emissionen in Industrie und Landwirtschaft (europa.eu)

Rat: Industrial emissions: Council and Parliament agree on new rules to reduce harmful emissions from industry and improve public access to information - Consilium (europa.eu)

Parlament: Pollution: deal with Council to reduce industrial emissions | News | European Parliament (europa.eu)