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Die Finanzen der DIHK

Symbolbild Zwei Händepaare deuten auf Bilanzen und Diagramme

Woher kommen welche Mittel?

© Sutad watthanakul / iStock / Getty Images Plus

Die DIHK ist seit 2023 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die IHK-Organisation stellt jeweils für den Finanzbedarf des kommenden Jahres eine Wirtschaftsplan-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf. Aus Beiträgen der IHKs erhielt die DIHK nach § 10b Abs. 3 IHKG im Geschäftsjahr 2024 rund 51,8 Millionen Euro zur Finanzierung des DIHK-Haushalts.

Darin enthalten ist ein Anteil, mit dem sich die IHKs an der Finanzierung des Netzes der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK-Netz), bestehend aus Auslandshandelskammern sowie Delegationen und Repräsentanzen, beteiligen. Die DIHK hat gemäß § 10a Abs. 2 IHKG den gesetzlichen Auftrag das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland zu koordinieren und zu fördern. 

Daher betreut die DIHK dieses Netzwerk, das aus rechtlich selbstständigen Auslandshandelskammern und aus Delegationen und Repräsentanzen besteht, die rechtlich Teil der DIHK sind. Die Finanzierung des Netzes erfolgt auch aus Zuwendungsmitteln des Bundes. Die Zuwendungsquote der Standorte beträgt im Durchschnitt circa 25 Prozent. Für die Delegationen und Repräsentanzen übernimmt die DIHK eine Kofinanzierung, die aus den Beiträgen der IHKs finanziert wird.

Alle Beiträge werden jährlich von der DIHK-Vollversammlung beschlossen. Neben den Beiträgen der IHKs speisen sich die Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Eigenerträgen sowie Bundeszuwendungen für die Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft zur Außenwirtschaftsförderung für die deutschen Unternehmen.

Gut die Hälfte der Aufwendungen der DIHK und ihrer Tochterunternehmen sind Personalaufwendungen. Im Verbund beschäftigte die DIHK im In- und Ausland 2024 mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – in der DIHK in Berlin und Brüssel, bei ihren Tochterunternehmen DIHK Service GmbH, DIHK DEinternational GmbH und DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung gGmbH sowie bei Delegationen, Repräsentanzen und Servicegesellschaften im Ausland.

Gemäß ihrer Beitragsordnung erhebt die DIHK Beiträge zur Deckung der im Wirtschaftsplan festgesetzten Aufwendungen von den Industrie- und Handelskammern. Die Anteile orientieren sich an den Gewerbeerträgen der IHK-Bezirke.

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Porträtfoto Dr. Robin Borrmann
Dr. Robin Borrmann Bereichsleiter Finanzen | Controlling | Öffentliches Haushaltsrecht