Pfadnavigation

Die IHK-Organisation

Das Wirtschafts-Netzwerk Deutschlands – stark für die regionale Wirtschaft
Blick ins festliche erleuchtete Atrium des Hauses der deutschen Wirtschaft in Berlin beim Parlamentarischen Abend 2018.

Veranstaltungen wie der Parlamentarische Abend in Berlin bringen die Akteure der IHK-Organisation zum Netzwerken zusammen.

© DIHK / Jens Schicke

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer ist die Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Gemeinsam bilden sie die IHK-Organisation – das nationale und internationale Netzwerk der deutschen Wirtschaft.

In Deutschland umfasst es die 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs), die alle Mitgliedsbetriebe ihrer Region gleichberechtigt und demokratisch vertreten. Vor Ort engagieren sich die IHKs so für eine bessere Infrastruktur, für niedrige Steuern und Abgaben, für Bürokratieabbau und Fachkräftenachwuchs durch Aus- und Weiterbildung.

Sie stehen in engem Kontakt zu den Unternehmen in ihrem IHK-Bezirk. Sie sammeln und analysieren die Erfahrungen und Anforderungen der regionalen Wirtschaft und informieren die politischen Entscheidungsträger darüber. Das Ziel: optimale Bedingungen für die Unternehmen in der Region zu schaffen – von der erforderlichen Infrastruktur bis hin zu gut ausgebildeten Fachkräften.

International vernetzt

Doch auch international ist das Wirtschafts-Netzwerk aktiv: Auf der ganzen Welt umfasst es rund 150 Auslandshandelskammern (AHKs) und Standorte in 93 Ländern. Die AHKs sind der zentrale Ansprechpartner für deutsche Unternehmen im Ausland und helfen beispielsweise beim Markteinstieg oder der Suche nach geeigneten Fachkräften. Bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit Sitz in Berlin und Brüssel laufen die Fäden der IHK-Organisation zusammen.

Die Aufgaben der DIHK als Dachorganisation sind dabei vielfältig: Sie koordiniert einerseits das weltweite Netz der Auslandshandelskammern. Andererseits trägt sie die wirtschaftspolitischen Positionen der deutschen Industrie- und Handelskammern zusammen und vertritt diese auf Bundes- und Europaebene gegenüber Politik, Medien und der Öffentlichkeit.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Industrie- und Handelskammern wie auch der DIHK ist das sogenannte IHK-Gesetz. Hierin ist geregelt, dass die Industrie- und Handelskammern die Aufgabe haben, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, sich für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft einzusetzen und die dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Die IHKs unterstützen und beraten die Behörden durch Vorschläge, Gutachten und Berichte. Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat ihren Sitz in Berlin. Ihr Zweck ist es, die Zusammenarbeit der Industrie- und Handelskammern zu sichern und zu fördern, einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu vertreten – und zwar gegenüber Politik, Verwaltung, Gerichten und der Öffentlichkeit. Auslandshandelskammern können die außerordentliche Mitgliedschaft bei der  DIHK beantragen.

Kontakt

Porträtfoto Axel Rickert, Referatsleiter Kammerrecht, Sachverständigenwesen
Axel Rickert Referatsleiter Kammerrecht und Rechtsaufsicht