Das Basismodul des VSME richtet sich an Kleinstunternehmen im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie und enthält die geringsten Anforderungen. Für kleine und mittlere Unternehmen soll er als Mindestanforderung zu verstehen sein. Die inhaltlichen Angaben des Basismoduls gliedern sich auf in die Ziffern B 1 bis B 11. Ergänzend steht ein Leitfaden mit Erläuterungen (Annex 2) zur Verfügung, der Berechnungsbeispiele, Formeln, weiterführende Internetlinks et cetera enthält.
Die Angaben in B 1 fordern Informationen, welches Modul vom Unternehmen angewendet wird, ob es auf konsolidierter Ebene oder individueller Ebene genutzt wird und bei Bericht auf konsolidierter Ebene die Nennung der erfassten Tochtergesellschaften mit ihrer registrierten Adresse. Angegeben werden soll auch, ob und gegebenenfalls welche bestimmten vertraulichen Informationen weggelassen werden. Zudem ist die Rechtsform des Unternehmens, der NACE-Code (Klassifikation des Wirtschaftszweigs), Bilanzsumme, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten in Köpfen oder Vollzeitäquivalente, Land der Haupttätigkeit und Angabe der Orte, an dem sich wesentliche Vermögenswerte befinden, und die Angabe der Geoposition von Standorten, die das Unternehmen besitzt, gemietet oder verwaltet.
Verfügt das KMU über ein Nachhaltigkeitszertifikat oder Ähnliches, soll es eine kurze Beschreibung des Zertifikats und des Ausstellers, Datum und Rating, soweit gegeben, beifügen. Zudem soll das Unternehmen kurz spezifische Verfahrensweisen, Richtlinien, künftige Initiativen beschreiben, die auf einen Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft abzielen, falls diese vorhanden sind.
B3 bis B7 sehen verschiedene umweltbezogene Informationen vor. Darunter fallen etwa der Gesamtenergieverbrauch aufgegliedert nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieträgern und die geschätzten direkten und standortbezogenen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2). Schadstoffemissionen sind nur anzugeben, sofern dies im Umweltmanagement oder Behörden aufgrund von bestehenden nationalen Vorschriften mitgeteilt werden muss. Zudem werden Daten zu Wasserentnahme und Wasserverbrauch sowie Angaben zum Abfall- und Recycling und Kreislaufwirtschaft gefordert.
Soziale Aspekte werden in B8 bis B10, unter anderem mit der Anzahl der Beschäftigten aufgegliedert nach Vertragsarten, Geschlecht, Ländern, Vergütung et cetera behandelt. B11 befasst sich zudem mit Angaben zu Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung.