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Umsetzung der Vereinbarung mit den USA

EU legt Legislativvorschläge vor
US-Flagge an Hafen

Der Zoll-Kompromiss mit den USA sieht 15 Prozent für den Großteil der Waren aus der EU vor

© Glowimages / Getty Images

Am 29. August hat die EU-Kommission zwei Legislativvorschläge, die im Rahmen der EU-US Verhandlungen vereinbart wurden, vorgelegt. So kann die USA ab dem 1. August rückwirkend die Zölle im Automobilbereich senken.

Der erste Rechtsakt betrifft einen Vorschlag zur Abschaffung der Zölle auf US-Industriegüter und zur Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für eine Reihe von US-Meeresfrüchten und nicht sensiblen Agrargütern. 

Der zweite Vorschlag sieht vor, die Zollfreiheit für Hummer zu verlängern, die nun auch für verarbeiteten Hummer gilt. Das Parlament und der Rat müssen die beiden Vorschläge nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens genehmigen, bevor die Zollsenkungen der EU in Kraft treten können. Die USA haben sich außerdem verpflichtet, ab dem 1. September für bestimmte Warenkategorien, für die nur der Meistbegünstigungszollsatz gilt, keine oder nahezu keine Zölle zu erheben. Darunter fallen nicht verfügbare natürliche Ressourcen, einschließlich Kork, alle Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Arzneimittel und ihre Bestandteile sowie chemische Grundstoffe. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, diese Liste weiter auszudehnen.

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Mann im Haus der Deutschen Wirtschaft
Klemens Kober Referatsleiter Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen