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Verbraucheragenda 2025-2030 und Aktionsplan für Verbraucher im Binnenmarkt

Sondierung und öffentliche Konsultation der EU-Kommission gestartet
Hamburg Hafen: Blick von oben im Abendlicht

Der Aktionsplan enthält eine Liste von Maßnahmen für 2025 bis 2030

© Karl Hendon / Moment / Getty Images

Bereits in ihrem im Februar vorgestellten Arbeitsprogramm für 2025 hat die EU-Kommission ihre Absicht angekündigt, im 4. Quartal eine Verbraucheragenda 2025-2030 vorzustellen, welche Unternehmen nicht mit zu viel Bürokratie belasten soll, aber an vielen Stellen direkt betreffen wird.

Mit der neuen, an die Verbraucheragenda von 2020 anknüpfenden Agenda soll nach Angaben der EU-Kommission ein gemeinsamer Rahmen für die Verbraucherpolitik bis 2030 entwickelt werden, inklusive der Festlegung der wichtigsten Prioritäten. Beinhalten werde die Verbraucheragenda 2025-2030 eine Liste verbraucherbezogener Maßnahmen und Initiativen mit konkretem Zeitplan, unter Nutzung verschiedener politischer Instrumente der Union. 

Darunter sollen Maßnahmen für besonders schutzbedürftige (sogenannte vulnerable Verbraucher) fallen; die Stärkung "einer fairen grünen und digitalen Wirtschaft"; die Sicherstellung, dass Verbrauchern die Vorteile des Binnenmarktes zugutekämen sowie eine bessere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften. In den Fokus soll auch das Thema der digitalen Fairness gestellt werden.

Integraler Bestandteil der Verbraucheragenda werde nach den Sondierungsunterlagen der EU-Kommission ein Aktionsplan für Verbraucher im Binnenmarkt sein. So solle sichergestellt werden, dass Verbraucher keiner ungerechtfertigten Diskriminierung ausgesetzt würden, dass Verbraucher grenzüberschreitend von Vorteilen profitieren könnten und beim Kauf von Dienstleistungen und Waren geschützt seien. Bedeutend ist zudem, dass die Prüfung der Möglichkeit zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands ein zentraler Aspekt der Verbraucheragenda 2025-2030 sein werde – wobei die EU-Kommission das derzeitige Verbraucherschutzniveau nicht absenken wolle.

Aus Sicht der EU-Kommission wird die Verbraucheragenda andere Initiativen im Verbraucherbereich ergänzen, u. a. den erwarteten Digital Fairness Act (DFA). Mit diesem Rechtsakt zur digitalen Fairness sollen nach Angaben der EU-Kommission unethische und manipulative Geschäftspraktiken im digitalen Raum bekämpft werden. Zudem sollen mit dem Digital Fairness Act Rechtsunsicherheiten für Unternehmen verringert, eine Fragmentierung der Rechtsvorschriften vermieden und deren Durchsetzung erleichtert werden. Auch ziehe die EU-Kommission eine Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz in Erwägung. Damit solle insbesondere in Anbetracht weitverbreiteter illegale Praktiken und unabhängig davon, ob die Täter innerhalb oder außerhalb der EU ansässig seien, die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts gestärkt werden, mit dem Ziel, für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Mittlerweile hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation sowie eine Sondierung zur Verbraucheragenda 2025-2030 und dem Aktionsplan für Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt gestartet. Rückmeldungen können bis zum 31. August 2025 direkt gegenüber der EU-Kommission abgegeben werden.

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Dr. Julia Schmidt Referatsleiterin Europäisches Wirtschaftsrecht

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Jonas Wöll_quer
Jonas Wöll Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik