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Verpackungsregister: Urteil zu Permanenttragetaschen

Der Fall geht zum Bundesverwaltungsgericht
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© yuliash / iStock / Getty Images Plus

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Unternehmens aus dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) gegen einen Einordnungsbescheid der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) abgewiesen.

Es bestätigte erstinstanzlich, dass Permanenttragetaschen systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind. Das Urteil hat enorme Tragweite für Unternehmen fast aller Branchen, neben dem LEH beispielsweise für Drogerie-, Bau-, Garten-, Mitnahmemöbelmärkte, Tierbedarf oder Spielwaren. Denn es bedeutet: Wer seinen Kund*innen Permanenttragetaschen anbietet, ist vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, das Recycling dieser Verpackungen zu finanzieren. 

Das Gericht hat die Sprungrevision zugelassen, das Revisionsverfahren ist bereits anhängig. Damit wird das erstinstanzliche Urteil nun direkt in der letzten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüft. Wird dieses dort bestätigt, wäre rechtsverbindlich geklärt, dass alle Unternehmen, die diese Tragetaschen an ihre Kunden abgeben, das Recycling dieser finanzieren müssen. Einzelheiten zum erstinstanzlichen Urteil entnehmen Sie bitte der untenstehenden Pressemitteilung. 

Die ausführliche Urteilsbegründung finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite im neuen Bereich Gerichtsentscheidungen.
 
Da die Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung/en (15. Mai) näher rückt, müssen Unternehmen und Prüfer, die neueste Rechtsprechung sowie bereits ergangene Einordnungsentscheidungen in ihre Prüfungen einbeziehen. Zudem sind Prüfer gut beraten, zur Ermittlung der Systembeteiligungspflicht von Verpackungen den Katalog der ZSVR heranzuziehen. 

Relevante Informationen und hilfreiche Links zum Thema Vollständigkeitserklärung sind auf Deutsch und Englisch verfügbar.