Künftig sollen die Verwaltung und Kontrolle von Mikroplastik verstärkt werden. Unternehmen, die jährlich mehr als fünf Tonnen Kunststoffgranulat umschlagen, sollen Risikomanagementpläne umsetzen. Diese Pläne sollen Maßnahmen in Bezug auf Verpackung, Handhabung, Personal, Schulung und Ausrüstung umfassen, um die Freisetzung von Granulat zu verhindern. Außerdem sind klare Vorgaben zur Reinigung unbeabsichtigter Granulatverluste vorgesehen. Die neuen Regeln gelten auch für Transportunternehmen an Land und auf See.
Bei Anlagen mit einer Jahresproduktion von mehr als 1.500 Tonnen Pellets muss die Einhaltung der Pläne bei großen und mittleren Unternehmen regelmäßig durch einen unabhängigen Dritten zertifiziert werden. Bei kleinen Unternehmen mit derselben Jahresproduktion ist eine einmalige Zertifizierung erforderlich. Nicht-EU-Frachtführer müssen künftig einen Bevollmächtigten innerhalb der EU benennen.
Die meisten Regelungen treten in zwei Jahren in Kraft. Für den Seeverkehr gelten teilweise längere Übergangsfristen. Bereits im Oktober 2023 hat die EU-Kommission den Vorschlag für das Gesetz zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Mikroplastik veröffentlicht, die durch Verluste von Kunststoffgranulat entsteht. Diese Verluste sind die drittgrößte Quelle für unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt der EU.