Ursprünglich sollten die wichtigsten Bestimmungen aus der 2023 in Kraft getretenen "EU Deforestation Regulation" (EUDR) ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Aufgrund massiver Bedenken seitens der Mitgliedstaaten, von Drittländern und Unternehmen wurde Ende 2024 eine erste einjährige Verschiebung beschlossen. Die Herausforderungen bei der Umsetzung – insbesondere mit Blick auf das erforderliche EU-Informationssystem, die Bereitstellung von Geodaten und die Pflichten in der nachgelagerten Lieferkette – blieben jedoch groß, sodass die EU-Kommission selbst bereits im Oktober 2025 eine weitere Verschiebung und Vereinfachungen vorschlug.
Verschiebung, Once-only und weitere Prüfung
Der Rat hat diesen Ansatz nun am 19. November noch weiter aufgebohrt und sich dabei am deutschen Vorschlag orientiert: Seinem Standpunkt zufolge soll die Anwendung der "EU Deforestation Regulation" (EUDR) um weitere zwölf Monate verschoben werden – für große und mittlere Unternehmen damit auf den 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2027.
Darüber hinaus soll ein Once-only-Ansatz in der Lieferkette gelten. Das bedeutet, dass ausschließlich der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung erstellen und nur der erste Marktakteur in der nachgelagerten Lieferkette die EUDR-Referenznummer speichern muss. Ursprünglich war vorgesehen, dass zumindest die größeren Akteure zwingend ein Sorgfaltspflichtensystem hätten etablieren – und damit stets erneut Informationen, Unterlagen und Daten über die Herkunft ihrer Produkte sammeln – müssen.
Und nicht zuletzt hat der Rat die EU-Kommission beauftragt, bis April 2026 weitere Entlastungsoptionen zu prüfen.
DIHK: Ursprungsfassung hätte Betriebe massiv überlastet
Damit hat sich Deutschland erfolgreich für ein wirtschaftsorientiertes Verhandlungsmandat eingesetzt, das im Rat eine Mehrheit gefunden hat. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zeigt sich erleichtert, denn die ursprünglich vorgesehenen Dokumentationspflichten hätten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Lieferkette massiv überlastet. Auch die Vorgabe, dass die Kommission bis April 2026 weitere Entlastungsmöglichkeiten prüfen soll, hält sie für den richtigen Weg.
Nun ist das Europäische Parlament am Zug: Zwischen dem 24. und 26. November legt es seine Position fest. Bis zum Jahresende muss dringend eine Einigung erzielt werden, denn die aktuelle EUDR tritt am 30. Dezember 2025 in Kraft. Die DIHK hofft, dass die Abgeordneten den Ratsbeschluss unterstützen und damit den Weg freimachen für eine praktikable Regelung.
Die finale Abstimmung im Europäischen Parlament über die Einigung wäre dann für den Zeitraum vom 15. bis 18. Dezember vorgesehen.
Einen Überblick darüber, was mit der bislang gültige Fassung der EUDR auf die Unternehmen zukäme, finden Sie hier.