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Keine Entwarnung bei den Unternehmensinsolvenzen

DIHK: Entschlossene und wirkungsvolle Maßnahmen nötig
Geschäftsmann verlässt Büro mit gepackter Kiste

Vielen Untenehmern bleibt derzeit nur die Aufgabe ihres Geschäfts

© DjelicS / E+ / Getty Images

Die Insolvenzwelle rollte weiter. Angesichts der jüngsten Zahlen zu den Firmenpleiten appelliert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) dringend an die neue Bundesregierung, nun eine Trendwende einzuleiten.

Vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge wurden im vergangenen April in Deutschland 3,3 Prozent mehr Regelinsolvenzen beantragt als im April 2024. 

Die Amtsgerichte meldeten nach endgültigen Ergebnissen für den Februar dieses Jahres 2.068 beantragte Unternehmensinsolvenzen, das bedeutet ein Plus von 15,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die mit diesen Fällen verbundenen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Gerichte auf rund 9,0 Milliarden Euro, nach 4,1 Milliarden Euro im Februar 2024.

Höchster Februar-Wert seit zwölf Jahren

Volker Treier sitzend gestikulierend 2022

Volker Treier

© DIHK / Werner Schuering

"Bei den Unternehmensinsolvenzen gibt es keine Entwarnung", kommentiert DIHK-Chefanalyst Volker Treier die Lage. Das zeige klar der höchste Februar-Wert seit zwölf Jahren. 

"Schleppende Nachfrage hierzulande und international, hohe Unsicherheiten nicht zuletzt durch die US-Zollpolitik und hohe Lasten am hiesigen Standort durch Steuern, Energiekosten und Bürokratie – all das zehrt an der Ertragfähigkeit der Unternehmen", erläutert der DIHK-Chefanalyst. 

"Um den Trend zu immer mehr Betriebsaufgaben zu stoppen, sind von der neuen Bundesregierung rasche und starke Signale notwendig." Aus Sicht der Wirtschaft müssten nun die Vorhaben angegangen werden, die den größten positiven Effekt für Wachstum, Beschäftigung und Investitionsdynamik entfalten könnten, so Treier.

Zahlen senken mit Aufschwung-Gesetz & Co.

Unter Verweis auf die DIHK-Vorschläge für ein 100 Tage-Programm der neuen Bundesregierung nennt er unter anderem "ein 'Aufschwung-Gesetz 2025' zum umfassenden Bürokratieabbau, 30 Prozent degressive Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen rückwirkend zum 1. Januar 2025, eine Senkung der Körperschaftsteuer, Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Halbierung der Übertragungsnetzentgelte". 

Treier: "Mit solchen entschlossenen und wirkungsvollen Maßnahmen hat die Bundesregierung jetzt die Chance, die Trendwende einzuleiten – das könnte auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen wieder sinken lassen."

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Evers, Marc_neu
Dr. Marc Evers Referatsleiter Mittelstand, Existenzgründung, Unternehmensnachfolge

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Sven Ehling Pressesprecher | Visuelle Kommunikation