Smarte Chatbots oder KI-Bilderzeugungs-Tools können in Sekundenschnelle neue Inhalte erzeugen. Mögliche betriebliche Einsatzszenarien dieser als generativ bezeichneten künstlichen Intelligenz (KI) und Fragen des Rechtsrahmens hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) am 6. September beleuchtet – mit KI-Unterstützung.
Generative KI kann Betrieben große Effizienzgewinne ermöglichen oder helfen, neue Geschäftsmodelle zu erschließen. Allerdings bringt die Technologie auch neue rechtliche Fragestellungen mit sich, etwa mit Blick auf Urheberrecht oder Datenschutz.
Die DIHK behandelte dieses facettenreiche Thema bei seiner Konferenz "KI statt k. o. – Chancen nutzen, Herausforderungen meistern" im Berliner Haus der Deutschen Wirtschaft. Wer nicht persönlich dabei sein konnte, hatte alternativ Gelegenheit, die Veranstaltung per Livestream zu verfolgen.
Generative KI in Theorie und Praxis
In Vorträgen und bei einer Podiumsdiskussion äußerten sich Fachleute aus Politik, Wirtschaft sowie Wissenschaft, und auch verschiedene KI-Anwendungen kam "zu Wort". Dabei ging es unter anderem um die Potenziale generativer KI für Unternehmen, um aktuelle Einsatz-Szenarien etwa im Recruiting oder in der Finanzwirtschaft. (Urheber-)rechtliche Herausforderungen und Fragen des Datenschutzes wurden ebenfalls erörtert, und eine Bundestagsabgeordnete bot Einblicke in die Parlaments- und Ausschussarbeit beim Thema KI.
Eindrücke von der Konferenz
Erste Impressionen gibt es hier:
Eine Aufzeichnung von der Veranstaltung stellen wir Ihnen auf einer Sonderseite zur Verfügung.
Sie konnten nicht selbst dabei sein, interessieren sich aber für die Inhalte der Veranstaltung? Hier können Sie den Verlauf in thematisch gegliederten Videos nachverfolgen.