Der Fokus des Maßnahmenpaketes liegt erneut auf dem Vorgehen gegen die sogenannte russische Schattenflotte. Dabei handelt es sich um Frachtschiffe, die unter bewusster Umgehung bestehender Sanktionsvorgaben insbesondere Öl und Ölprodukte transportieren und somit die russische Kriegswirtschaft finanzieren. Die EU hat nun 189 neue Schiffe der Sanktionsliste hinzugefügt, wodurch sich die Anzahl auf insgesamt 342 erhöht hat. Für die gelisteten Schiffe gelten EU-weite Hafenzugangsbeschränkungen. Zudem ist es Unternehmen mit Sitz in der EU untersagt, diesen Schiffen Dienstleistungen zu erbringen.
Weitere Exportrestriktionen und Ausweitung der Sanktionslisten
Das Sanktionspaket enthält zudem eine Erweiterung der Exportrestriktionen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck – sogenannte Dual-Use-Güter. Neu betroffen sind unter anderem chemische Vorprodukte für energetische Materialien sowie Ersatzteile und Komponenten für Werkzeugmaschinen.
Darüber hinaus wurden zahlreiche Akteure (Personen und Unternehmen) auf die bestehenden Sanktionslisten gesetzt. Betroffen sind Akteure aus dem Energiesektor, dem Umfeld der Schattenflotte sowie Personen, die dem russischen Militär- und Verteidigungsapparat angehören oder diesen unterstützen. Ebenfalls aufgeführt sind Vertreter der russischen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden. Die gelisteten Akteure stammen nicht ausschließlich aus Russland, sondern auch aus Drittstaaten. Die Maßnahmen umfassen Vermögenssperren sowie Bereitstellungs- und Einreisebeschränkungen.
Details und weitere Informationen zum 17. Sanktionspaket finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission. Die offiziellen Änderungs- und Durchführungsverordnungen sind im Amtsblatt der EU einsehbar.