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Auch das 17. Sanktionspaket richtet sich gegen die Schattenflotte

Tanker ankert an Raffinerie

Ihre Fracht in europäischen Häfen zu löschen, wurde noch weiteren Tankern untersagt

© aapsky / iStock / Getty Images Plus

Das nunmehr 17. Sanktionspaket gegen Russland, das die EU am 20. Mai auf den Weg gebracht hat, verfolgt das Ziel, die Einnahmen aus russischen Energieexporten weiter zu begrenzen und den Zugang zu Gütern und Technologien mit militärischem Verwendungspotenzial zu erschweren.

Der Fokus des Maßnahmenpaketes liegt erneut auf dem Vorgehen gegen die sogenannte russische Schattenflotte. Dabei handelt es sich um Frachtschiffe, die unter bewusster Umgehung bestehender Sanktionsvorgaben insbesondere Öl und Ölprodukte transportieren und somit die russische Kriegswirtschaft finanzieren. Die EU hat nun 189 neue Schiffe der Sanktionsliste hinzugefügt, wodurch sich die Anzahl auf insgesamt 342 erhöht hat. Für die gelisteten Schiffe gelten EU-weite Hafenzugangsbeschränkungen. Zudem ist es Unternehmen mit Sitz in der EU untersagt, diesen Schiffen Dienstleistungen zu erbringen. 

Weitere Exportrestriktionen und Ausweitung der Sanktionslisten 

Das Sanktionspaket enthält zudem eine Erweiterung der Exportrestriktionen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck – sogenannte Dual-Use-Güter. Neu betroffen sind unter anderem chemische Vorprodukte für energetische Materialien sowie Ersatzteile und Komponenten für Werkzeugmaschinen. 

Darüber hinaus wurden zahlreiche Akteure (Personen und Unternehmen) auf die bestehenden Sanktionslisten gesetzt. Betroffen sind Akteure aus dem Energiesektor, dem Umfeld der Schattenflotte sowie Personen, die dem russischen Militär- und Verteidigungsapparat angehören oder diesen unterstützen. Ebenfalls aufgeführt sind Vertreter der russischen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden. Die gelisteten Akteure stammen nicht ausschließlich aus Russland, sondern auch aus Drittstaaten. Die Maßnahmen umfassen Vermögenssperren sowie Bereitstellungs- und Einreisebeschränkungen. 

Details und weitere Informationen zum 17. Sanktionspaket finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission. Die offiziellen Änderungs- und Durchführungsverordnungen sind im Amtsblatt der EU einsehbar. 

Kontakt

Porträtfoto Katharina Neckel
Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen

Russlandsanktionen im Überblick

Unter der Überschrift "Restriktive Maßnahmen gegen Russland" hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website sowohl die Maßnahmen der einzelnen Sanktionspakete zusammengefasst als auch Verbote und Genehmigungen inhaltlich sortiert. Eine FAQ-Liste ist unter www.bafa.de ebenfalls angebunden.

Die EU-Kommission hält auf ihrer Website einen Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen bereit. Sie hat darüber hinaus auch eine Zeitleiste erstellt.

Einen guten Überblick über die Maßnahmen gibt es – unter anderem mit einer Chronologie und zahlreichen Infografiken – auch auf der Website des Europäischen Rates.