Besonders relevant ist die Betonung der Wettbewerbsfähigkeit: Der Rat sieht vor, die Belastungen für Industrie und Haushalte durch flexible Mechanismen wie internationale CO2-Gutschriften und sektorübergreifende Ausgleichsoptionen abzufedern.
Die Ratspositionierung vom 5. November zum 2040-Klimaziel für die Europäische Union geht mit einer Reihe von Flexibilitätsmechanismen einher, die Unternehmen nutzen können, um die Transformation zu bewältigen. Dazu gehört die Möglichkeit, bis zu 5 Prozent der 1990er-Emissionen ab 2036 durch internationale CO2-Gutschriften auszugleichen. Dies soll insbesondere Branchen entlasten, die vor großen technischen oder wirtschaftlichen Hürden stehen. Zudem können inländische CO2-Senken, etwa durch Aufforstung oder andere natürliche Speicher, im Rahmen des EU-Emissionshandels (ETS) genutzt werden, um verbleibende, schwer vermeidbare Emissionen zu kompensieren. Ein weiterer zentraler Punkt ist die sektorübergreifende Flexibilität: Mitgliedstaaten dürfen Fortschritte in einem Bereich nutzen, um Defizite in einem anderen auszugleichen, ohne den Gesamtfortschritt zu gefährden. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Kosten der Transformation zu begrenzen und gleichzeitig die Klimaziele zu erreichen.
Darüber hinaus legt die Änderung des Klimagesetzes Prinzipien für den Rahmen nach 2030 fest. Ein zentrales Anliegen des Rates ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft während des Transformationsprozesses zu wahren. Dazu werden technologieoffene und gezielte Fördermaßnahmen für innovative, klimaneutrale Technologien wie Wasserstoff oder CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) in der Umsetzungsphase gefordert. Gleichzeitig solle die Modernisierung der Energieinfrastruktur vorangetrieben werden, um die europäische Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die Mitgliedstaaten setzen dabei auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz, was langfristig zu stabileren und potenziell niedrigeren Energiepreisen führen soll.
Ein weiterer wirtschaftlicher Aspekt ist die zweijährige Überprüfungsklausel, die sicherstellen soll, dass die EU ihre Klimapolitik flexibel an neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Entwicklungen und globale Wettbewerbsbedingungen anpassen kann. Dabei werden auch Energiepreise und deren Auswirkungen auf Industrie und Haushalte berücksichtigt. Sollte sich Handlungsbedarf ergeben, kann die Kommission eine Anpassung des Klimagesetzes vorschlagen, um Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern.
Schließlich hat der Rat beschlossen, die Einführung des Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (ETS2) um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Dies gibt Unternehmen und Kommunen zusätzliche Zeit, um notwendige Anpassungen vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere die Sanierung von Gebäuden, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität und die Erprobung alternativer Antriebe wie Wasserstoff. Diese Atempause soll helfen, die Umstellung sozialverträglich und technisch machbar zu gestalten.
Nach Erreichung einer Ratsposition wird die dänische Ratspräsidentschaft sogenannte Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald dieses seine Position verabschiedet hat. Dies könnte bereits kommende Woche Ausschuss- und Plenumssitzungen nutzen, um sich zu positionieren.
Die DIHK kommentierte das Ergebnis des Rates positiv. Das ursprüngliche Ziel hätte aus Sicht der DIHK die Wirtschaft komplett überfordert.