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EU-Kommission schlägt neues Klimaziel für 2040 vor – ambitionierte 90 % Emissionsreduktion auf dem Weg zur Klimaneutralität

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© PeskyMonkey / iStock / Getty Images

Die Europäische Kommission hat am 2. Juli ein Klimaziel für das Jahr 2040 vorgeschlagen: Eine Netto-Treibhausgasminderung um 90 % gegenüber 1990, was bedeutet, dass auch CO2-Aufnahme beispielsweise durch CO2-Abscheidungen und Speicherungen angerechnet werden. Der Vorschlag ist Bestandteil eines neuen Verordnungsentwurfs zur Fortschreibung des EU-Klimagesetzes und enthält auch erste Leitlinien zum Einsatz internationaler Emissionsgutschriften, zur Integration dauerhafter CO₂-Entnahmen und zu neuen Flexibilitätsmechanismen im EU-Emissionshandel.

Mit dem vorgelegten Vorschlag konkretisiert die Europäische Kommission das europäische Klimaziel für 2040 und sieht vor, dass die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2040 um 90 % gegenüber dem Referenzjahr 1990 reduziert werden sollen. Dieses Ziel dient als zentraler Zwischenschritt zur gesetzlich verankerten Klimaneutralität bis 2050.

Der Verordnungsentwurf unterstreicht ausdrücklich, dass das 90 %-Ziel unter Berücksichtigung technologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Aspekte erreicht werden soll. Neu ist zudem die geplante Öffnung für internationale Kooperationsmechanismen nach Artikel 6 des Pariser Abkommens: Die Kommission schlägt vor, ausgewählte internationale Emissionsgutschriften unter klaren Bedingungen und Qualitätskriterien für die EU-Treibhausgasminderungen einzubeziehen, in Höhe von maximal 3 % der EU-Nettoemissionen von 1990.  

Eine weitere Neuerung ist die beabsichtigte Integration dauerhafter CO₂-Entnahmen in den EU-Emissionshandel. Technologien wie Direct Air Capture and Storage (DACCS) oder die unterirdische Speicherung von biogenem CO₂ könnten künftig in die Marktarchitektur aufgenommen werden. Die Verordnung sieht hierzu vorbereitende Analysen und regulatorische Weichenstellungen vor.

Schließlich enthält der Vorschlag auch Überlegungen zu Flexibilitätsmechanismen. Diese sollen den Mitgliedstaaten und betroffenen Wirtschaftssektoren helfen, das 90 %-Ziel in unterschiedlichen Startpositionen effizient und tragfähig zu erreichen. Dazu zählen sektorspezifische Übergangsfristen, Mechanismen zur Anerkennung früherer Klimaschutzmaßnahmen sowie Möglichkeiten zur Koordination mit bestehenden nationalen Zielsetzungen.

Für die Unternehmen hat der Vorschlag weitreichende Folgen. Die DIHK und der VKU haben bereits letztes Jahr eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen eines 90%-Klimaziels für Deutschland untersucht und zu dem Ergebnis kommt, dass das vorgeschlagene Klimaziel 2040 auf optimistischen Annahmen beruht, beispielsweise in Bezug auf die Verfügbarkeit von Technologien, Fachkräften, Rohstoffen und den Mitteln für Investitionen. Wenn diese nicht eintreten, drohen aus Sicht und DIHK und VKU mehr Regulierung, steigende Kosten sowie politische und wirtschaftliche Verwerfungen. Die aktuelle Pressemitteilung des DIHK zum 2040-Klimaziel finden Sie hier.