Neue EU-Regelung zu Kunststoffgranulat: Differenzierte Pflichten für Unternehmen je nach Größe
Der Rat und das Europäische Parlament haben sich am 8. April auf eine neue Regelung zur Vermeidung von Kunststoffgranulat-Verlusten verständigt, um die Mikroplastikverschmutzung wirksam zu bekämpfen. Künftig müssen Unternehmen, die jährlich mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle vorlegen. Kleinere Unternehmen mit derselben Menge unterliegen erleichterten Bedingungen; unter anderem haben sie fünf Jahre Zeit, um eine einmalige Zertifizierung durchzuführen. Betriebe unterhalb dieser Schwelle sowie Mikrounternehmen müssen lediglich eine Selbsterklärung abgeben.
Das zentrale Ziel der neuen Vorschriften ist die Prävention von Pelletverlusten entlang der gesamten Lieferkette – sowohl an Land als auch auf See. Der Gesetzestext muss noch formell angenommen werden, bevor er mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft tritt. Die EU-Kommission wird unterstützende Leitlinien zur Umsetzung bereitstellen.
EU einigt sich auf Gesetz zur Bodenüberwachung und -resilienz
Am 10. April 2025 haben sich der Rat und das Europäische Parlament auf ein neues Gesetz zur Bodenüberwachung geeinigt. Ziel ist es, ein einheitliches, aber flexibles System zur Bewertung der Bodengesundheit in allen Mitgliedstaaten einzuführen. Die Böden sollen anhand physikalischer, chemischer und biologischer Kriterien bewertet werden. Die beiden Gesetzgeber haben sich auf erste Schritte zur Überwachung von PFAS und Pestiziden geeinigt. Kontaminierte Standorte müssen künftig identifiziert und gegebenenfalls saniert werden. Auch Bodenversiegelung und -verlust sollen stärker eingedämmt werden. Das Gesetz soll dazu beitragen, bis 2050 Böden in der EU in einen gesunden Zustand zu versetzen. Die formale Annahme durch Parlament und Rat steht noch aus.
Digitaler Produktpass: Ihre Meinung bis 1. Juli ist gefragt
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation über den künftigen Digitalen Produktpass (DPP) gestartet. Mit dem DPP sollen digitale Informationen über die Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft von Produkten sowie über ihre Konformität mit den Rechtsvorschriften leichter zugänglich gemacht werden.
Die Kommission möchte einen delegierten Rechtsakt erlassen, in dem Vorschriften für die Tätigkeit von DPP-Dienstleistern festgelegt werden. Digitalproduktpass-Dienstleister speichern und verarbeiten Digitalproduktpass-Daten im Auftrag der verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer (zum Beispiel Hersteller, Importeure), die beschließen, dies nicht selbst zu tun. Für verantwortliche Wirtschaftsteilnehmer, die beschließen, den digitalen Produktpass selbst zu speichern, verwahren die Digitalproduktpass-Dienstleister dessen vorgeschriebene Sicherungskopie.
Ziel der Konsultation ist es, die Meinungen von Interessengruppen über Vorschriften für DPP-Dienstleister einzuholen, sowie ob ein Zertifizierungssystem für solche Diensteanbieter erforderlich ist. Frist ist der 1. Juli.