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Fortschrittsbericht zum Bürokratieabbau vorgestellt

82 Vorschläge werden umgesetzt – weitere 46 in Prüfung
Bay Bürokratieabbau

© Roma_ / E+ / Getty Images

Im Frühjahr 2023 startete das Bundesministerium der Justiz eine Verbändeabfrage, bei der Vorschläge eingereicht werden konnten, die Grundlage für das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ werden sollen. Damit nachvollziehbar wird, welcher der 442 eingegangenen Vorschläge in welchem Gesetzentwurf umgesetzt wird oder nicht, hat die Bundesregierung einen Monitoringbericht veröffentlicht. In einem zweiten Dokument hebt sie hervor, welche Bürokratieinitiativen in der derzeitigen Legislaturperiode noch durchgeführt werden sollen oder bereits abgeschlossen wurden.

Der Bürokratieabbau ist so hoch auf der politischen Agenda wie lange nicht. Für die Unternehmen ist ein Kurswechsel bei der Bürokratiebelastung wichtig. Um den inzwischen zentralen Standortfaktor Bürokratie zu verbessern, hat die Bundesregierung unter anderem mit dem „Vierten Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG IV), dem „Wachstumschancengesetz“, dem „Solarpaket“ oder den Initiativen zur Planungsbeschleunigung eine Vielzahl an Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Um über diese Initiativen im Detail zu informieren, veröffentlichte die Bundesregierung einen Sonderbericht, der durch einen Monitoringbericht begleitet wird. Dabei steht der Monitoringbericht in direktem Zusammenhang mit der Abfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), über die unter anderem die DIHK Inhalte für das BEG IV vorgeschlagen hat.

Monitoringbericht verdeutlicht: DIHK-Vorschläge kommen an

Mit dem Ziel, für spürbare Entlastungen für die Wirtschaft zu werben, beteiligte sich die DIHK an der Verbändeabfrage des BMJ. Der im April veröffentlichte Ergebnisbericht zur Abfrage (Link zum Dokument) fasst die 442 eingegangenen Bürokratieabbau-Vorschläge zusammen und ordnete die Maßnahmen in fünf Kategorien ein. Basierend auf dieser Einordnung antwortet die Bundesregierung auf 287 Vorschläge der ersten beiden Kategorien (geeignet für gesetzliche beziehungsweise untergesetzliche Maßnahmen) im Monitoringbericht (Link zum Dokument). Dabei begründet sie, wieso manche Bürokratieabbau-Vorschläge nur teilweise beziehungsweise nicht umgesetzt werden.

Insgesamt werden 82 Vorschläge umgesetzt. Davon setzt die Bundesregierung 28 Vorschläge vollständig und 37 teilweise um. Außerdem wird bei 17 Vorschlägen eine alternative Lösung gewählt. Für weitere 46 Vorschläge seien weitere Prüfungen notwendig. Auf die Vorschläge der IHK-Organisation antwortet die Bundesregierung größtenteils positiv, denn sechs der zehn DIHK-Verbesserungsvorschläge greift sie auf:

  • Eine doppelte Photovoltaik-Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vermeiden
  • Genehmigungsrecht bei Elektrolyseuren und Produktions- oder Feuerungsanlagen, die Wasserstoff einsetzen, entschlacken und Rechtsunsicherheiten reduzieren (Teilumsetzung)
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Bauleitplanung (Teilumsetzung) – allerdings sind hier auch die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 zu berücksichtigen
  • Klare Rolle einer federführenden Datenschutzbehörde bei der Forschung im Gesundheitssektor
  • Digitale Kommunikation in der Ausbildung als Regel ermöglichen
  • Schriftformerfordernisse im Berufsbildungsgesetz abschaffen

Nicht umgesetzt werden sollen hingegen die Vorschläge zur Einnahme-Überschuss-Rechnung und den Berichtspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Bei beiden Themen wird sich die DIHK allerdings weiterhin für bürokratische Entlastungen einsetzen.

Alle Details zu den Bürokratieabbau-Vorschlägen der DIHK finden Sie unter diesem Link.

Bürokratieabbau-Initiativen der Bundesregierung: Bürokratieabbau Thema in mehreren Initiativen

Die Vorbereitungen zum BEG IV und die Ergebnisse der Verbändeabfrage sind auch ein wesentlicher Bestandteil des Sonderberichts (Link zum Dokument), mit dem sich der Bundestag zum ersten Mal am 8. November 2023 befasst hat (Link zur Debatte). Weitere Beratungen im federführenden Rechtsausschuss folgen.

Abseits der Berichterstattung zum BEG IV clustert die Bundesregierung mit dem Sonderbericht ihre Bürokratieabbau-Initiativen nach Ressortzuständigkeit, das heißt Wirtschaft und Klimaschutz, Finanzen oder Arbeit und Soziales. Ressorts wie das Bundesministerium der Finanzen ordnen ihre Maßnahmen verschiedenen Gesetzesinitiativen zu, beispielsweise dem „Wachstumschancengesetz“ oder dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“.

Da auch auf EU-Ebene der Bürokratieabbau eine zunehmende Bedeutung einnimmt, berichtet die Bundesregierung auch kurz über ihre Initiative für den Abbau von Bürokratie auf EU-Ebene und kündigt die Ergebnisse ihrer Konsultation zu den bürokratischen Hemmnissen für den Bereich „ökologische Transformation“ aus dem Juni 2023 an – eine Konsultation, an der sich die DIHK beteiligt hat.

Neben dem Abbau bestehender Belastungen sind auch die Bürokratielasten künftiger Gesetzesinitiativen zu minimieren. Dies kann durch „bessere Rechtsetzung“ erreicht werden. Richtigerweise erwähnt die Bundesregierung daher auch ihre Aktivitäten im Bereich „bessere Rechtsetzung“ wie den Digitalcheck, der im Jahr 2023 angelaufen ist.

DIHK-Einordnung: Bürokratieabbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Wird Bürokratieabbau ernst genommen und konsequent umgesetzt, bedeuten die Maßnahmen im Prinzip ein nahezu kostenfreies Konjunkturprogramm und entlasten zudem die Verwaltungen. Hierfür bieten die derzeitigen Perspektiven einige Entlastungspotenziale. Die Erwartungen der Unternehmen bleiben jedoch, dass nun die Maßnahmen umgesetzt werden, die im betrieblichen Alltag als tatsächliche Entlastung wahrgenommen werden können. Für die Unternehmen zählt, was sie konkret spüren. Gleichzeitig bleibt es wichtig, Belastungen der Unternehmen durch neue Regulierungen zu vermeiden.

Kontakt

Porträtfoto Benjamin Baykal
Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau