CBAM betrifft den Import von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff – auch in geringen Mengen. Schon mit dem Start der Übergangsphase am 1. Oktober 2023 kommen erste Meldepflichten auf die Unternehmen zu. Was in der Praxis zu beachten ist, zeigen die IHKs unter anderem in Infoveranstaltungen auf.
Veranstaltungen zu CBAM
Angebote aus der IHK-Organisation für Unternehmerinnen und UnternehmerDiese Zusammenstellung befindet sich im Aufbau und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ist Ihre Veranstaltung nicht dabei? Dann wenden Sie sich bitte per Mail an web@dihk.de.
Termin | Veranstalter | Angebot |
---|---|---|
26. April, | IHK Südlicher Oberrhein | |
7. Mai, | IHK Frankfurt am Main | |
15. Mai, | CBAM-Netzwerk der IHKs in Rheinland-Pfalz | |
23. Mai, | IHKs Ostwestfalen zu Bielefeld und Lippe zu Detmold | CBAM-Berichtspflichten: Abfrage bei Lieferanten und Datenmeldung vereinfachen |
29. Mai, | CBAM-Netzwerk der IHKs in Rheinland-Pfalz | |
10. Juni, | IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim | |
11. Juni, | IHK Heilbronn-Franken | CBAM-Meldungen: kein Buch mit 7 Siegeln |
2. August, | IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim |