Der Regierungsentwurf sieht für dieses Jahr Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro vor. Dies sind knapp 37 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Die Ausgaben sollen im kommenden Jahr auf 519,5 Milliarden Euro steigen. Am Ende des Planungszeitraums 2029 rechnet der Bund mit Ausgaben in Höhe von 573,8 Milliarden Euro.
Ausgabenaufwuchs in Höhe von 5,5 Prozent zu 2024
Die Etatansätze der einzelnen Ministerien sind nicht ohne weiteres mit den Vorjahren vergleichbar, da einzelne Themengebiete die Ressorts gewechselt haben und neue Ministerien entstanden sind. Über den größten Haushalt verfügt erwartungsgemäß das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dessen verfügbare Mittel von rund 175 auf 190 Milliarden Euro steigen. Die Ausgaben dieses Ministeriums bleiben auch in den Folgejahren sehr dynamisch und sollen in der Finanzplanung bis 2029 auf dann 219 Milliarden Euro steigen. Bei allen anderen Bundesministerien, bis auf das Bundesministerium der Verteidigung, sehen die Eckwerte bis 2029 eine Verstetigung auf dem Niveau von 2025 vor.
Starker Aufwuchs der Verteidigungsausgaben bis 2029
Der Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung wächst von 51 auf 62 Milliarden Euro. Zu den Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit, die sich zukünftig auf eine besondere Finanzierungsregel innerhalb der deutschen Schuldenregel des Grundgesetzes stützen können, gehören - neben der Verteidigung im engeren Sinne - auch der Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Ausgaben für Nachrichtendienste, Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme sowie Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. Diese Ausgaben werden unter dem Begriff „Bereichsausnahme“ zusammenhängend erfasst. Ab dem Haushalt 2025 werden jeweils ein Prozent dieser Ausgaben innerhalb der Regeln der Schuldenbremse finanziert. Alles, was darüber hinaus geht, kann mit Krediten finanziert werden, die nicht den Regeln der Schuldenbremse unterliegen.
Innerhalb der Bereichsausnahme steigen die unmittelbaren Verteidigungsausgaben von 62,4 Milliarden Euro in 2025 auf 152,8 Milliarden Euro zum Ende des Planungszeitraums 2029. Die Ausgaben der übrigen Bereiche steigen in 2026 leicht an und werden dann auf dem Niveau bis 2029 gehalten.
Für die besondere Finanzierungsregel der Bereichsausnahme bedeutet das folgendes:
- Die Ausgaben der Bereichsausnahme steigen von 75,1 Milliarden Euro (2025) auf 167,8 Milliarden Euro (2029).
- Der Anteil der Finanzierung aus dem Haushalt, der den Regeln der Schuldenbremse unterliegt, steigt von 43,1 Milliarden Euro (2025) auf voraussichtlich 46,6 Milliarden Euro (2029). Da sich dieser Anteil immer nach der Wirtschaftsleistung des Vorjahres bemisst, sind diese Werte Schätzungen.
- Der Anteil der Ausgaben aus dem Haushalt, die oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen, steigt von 32,1 Milliarden Euro (2025) auf dann 121,2 Milliarden Euro (2029). Die für diese Ausgabe aufgenommenen Kredit unterliegen nicht der Schuldenbremse des Grundgesetzes (Art. 115 Abs. 2 Satz 4 GG).
Der außerhalb der Schuldenbremse mit Krediten finanzierte Anteil steigt demnach von 0,75 Prozent des BIP in 2025 auf dann 2,5 Prozent des BIP in 2029. Über den Zeitraum der kommenden fünf Jahre können für die Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit in Summe jenseits der Regeln der Schuldenbremse 378,1 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen werden.
Neue Wege der Investitionsfinanzierung
Investitionen des Bundes werden zukünftig auf mehreren Wegen finanziert. Neben den Mitteln aus dem Kernhaushalt steht mit der Grundgesetzänderung von März 2025 nun auch das neue kreditfinanzierte “Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK, Art. 143 Grundgesetz) für die kommenden zwölf Jahre zur Verfügung. Dazu kommen die Investitionen des „Klima- und Transformationsfonds“, der neben eigenen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und dem Emissionshandel zukünftig auch jedes Jahr 10 Milliarden Euro aus dem SVIK erhält.
Die Investitionen im Kernhaushalt des Bundes belaufen sich in diesem Jahr - ohne Berücksichtigung von finanziellen Transaktionen, also Eigenkapitalzuführungen, Beteiligungen und Darlehen an Unternehmen im Eigentum des Bundes wie die Deutsche Bahn - auf 45,4 Milliarden Euro. In den kommenden Jahren bewegt sich dieser Wert kaum (2026: 47,6 Milliarden Euro, 2027: 46,7 Milliarden Euro, 2028: 46,2 Milliarden Euro, 2029: 45,6 Milliarden Euro).
Im Jahr 2024 hat der Bund aus dem Kernhaushalt mehr finanziert: im vorläufigen Haushaltsabschluss des Bundes waren es knapp 55 Milliarden Euro – das entspricht einer Investitionsquote von 12 Prozent. Die neue Bundesregierung richtet ihre Finanzierung von Investitionen aus dem Kernhaushalt nun an der Neuregelung zum Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) aus. Danach können aus diesem schuldenfinanzierten Sondervermögen all die Investitionen finanziert werden, die oberhalb eines Betrages von 10 Prozent des Bundeshaushaltes liegen.
Auswirkungen auf die Neuverschuldung
Für den Kernhaushalt ergibt sich in diesem Jahr eine Kreditaufnahme von insgesamt 81,8 Milliarden Euro. Im kommenden Jahr sind es 89,3 Milliarden Euro. Bis 2029 steigt die Nettokreditaufnahme auf 126,1 Milliarden Euro an.
Betrachtet man die Nettokreditaufnahme ohne die Ausgaben für die Bereichsausnahme „Verteidigung“, so können im Einklang mit den Regeln der Schuldenbremse in diesem Jahr 49,1 Milliarden Euro aufgenommen werden. Im kommenden Jahr sind es dann 35,4 Milliarden Euro. Zum Ende des Planungszeitraums geht die zulässige Nettokreditaufnahme (ohne die Verteidigungsregel) deutlich auf 4,9 Milliarden Euro (2929) zurück. Hintergrund ist die Tilgungsverpflichtung für die Corona-Notfallkredite, die ab dem Jahr 2028 einsetzt.
Aufsummiert beläuft sich die Verschuldungsmöglichkeit des Kernhaushaltes von 2025-2029 auf ein Volumen von 500,4 Milliarden Euro. Dazu kommen Kreditermächtigungen für die Sondervermögen („Infrastruktur und Klimaneutralität“, Bundeswehr bis 2027) in Höhe von 346,5 Milliarden Euro. Bis 2029 ist es danach möglich, dass die Neuverschuldung des Bundes um 846,9 Milliarden Euro zunimmt. Das sind bei einem aktuellen Schuldenstand des Bundes von rund 1.800 Milliarden Euro fast 50 Prozent Aufwuchs.
DIHK: Politik trägt hohe Verantwortung
In seinem Statement zu den Kabinettsbeschlüssen mahnt DIHK-Präsident Peter Adrianan, dass die zusätzlichen finanziellen Spielräume gezielt und effizient eingesetzt werden. "Nur wenn wir die zusätzlichen Ausgaben klug nutzen und gleichzeitig weitere Anstrengungen unternehmen, können wir wieder auf Wachstumskurs kommen und langfristig die entstehenden enormen Zins- und Tilgungsverpflichtungen stemmen“, so Peter Adrian.
Die zusätzlichen Ausgaben müssten deshalb unbedingt von den angekündigten strukturellen Reformen begleitet werden, so der DIHK-Präsident. "Die Regierung sollte noch mehr Tempo bei Planungs- und Genehmigungsverfahren machen, Bürokratie abbauen und private Investitionen fördern. Reformen bei den sozialen Sicherungssystemen und beim Vergaberecht sind überfällig. Die öffentliche Hand muss gerade bei großen Bauprojekten effizienter wirtschaften."