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Straffung der EU-Berichtspflichten

DIHK äußert sich zu Bürokratieabbau-Vorschlägen der EU
Bay Straffung der EU-Berichtspflichten

© PieroAnnoni / E+ / Getty Images

Das von der EU-Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket weist zwar gute Ansatzpunkte zum Bürokratieabbau auf, gleichzeitig sind viele Vorschläge kleinteilig, weshalb sie nur bedingt zum Abbauziel um 25 Prozent beitragen. Die DIHK hat eine Konsultation der EU-Kommission zu den Bürokratieabbau-Vorschlägen genutzt und sich zu den Vorschlägen geäußert. Ergänzend hat die DIHK ihre 50 Bürokratieabbau-Vorschläge eingereicht.

Mitte März 2023 hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, die Berichtspflichten in der EU um 25 Prozent reduzieren zu wollen. Damit setzte sie ein wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europas. Europäische Unternehmen brauchen dringend Entlastungen von unnötiger Bürokratie sowie doppelten Berichts- und Informationspflichten. Rund einen Monat nach der Vorstellung eines KMU-Entlastungspakets (Link zum DIHK-Artikel) hat die EU-Kommission ihre konkreten Vorschläge veröffentlicht, wie sie den Abbau von Bürokratie- und Berichtspflichten erreichen möchte. Im Nachgang an diesen Impuls hat die EU-Kommission eine Konsultation gestartet, mit der sie um eine Einordnung der Vorschläge bat und die Möglichkeit eröffnete, weitere Vorschläge einzureichen. Beide Gelegenheiten haben die DIHK und viele IHKs genutzt.

Kommissionsvorschläge der EU-Kommission – Licht und Schatten für Unternehmen

Das Maßnahmenpaket der EU-Kommission weist gute Ansatzpunkte auf. Erfreulicherweise greift die Kommission lang geforderte Entlastungen bei der A1-Bescheinigung und der Mitarbeiterentsendung auf, stößt Entlastungen bei der Europäischen Unternehmensstatistik, dem Unionszollkodex und der Rechnungslegungsrichtlinie an. Gut ist ferner, dass zumindest die Anwendung der „sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards“ aufgeschoben wird.

Insgesamt wird das von Ursula von der Leyen ausgegebene Abbauziel um 25 Prozent mit den vorgeschlagenen Maßnahmen aber kaum zu erreichen sein, denn die meisten der 58 vorgelegten Vorschläge für Vereinfachungen beziehungsweise Evaluierungen sind sehr kleinteilig und tragen deshalb nur bedingt zu diesem richtigen Ziel bei. Die geringen Entlastungspotenziale vieler Kommissionsvorschläge werden am Beispiel der angekündigten Vereinfachungen der Badewasserrichtlinie deutlich. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, sollten daher weitere Maßnahmen vorgelegt werden. In jedem Fall sollten die Vorschläge der Kommission so schnell wie möglich mit konkreten Details hinterlegt werden.

Der Ansatz der EU-Kommission auf Digitalisierung zu setzen ist richtig und wichtig für einen modernen und harmonisierten Binnenmarkt. Digitale Schnittstellen für Berichte oder Registrierungen sollten daher großflächiger genutzt werden. Es ist weder effizient noch zielfördernd, wenn diese Schnittstellen entwickelt werden, aber schlussendlich nur optional für die Mitgliedsstaaten sind. So können unseres Erachtens die Entlastungspotenziale nicht gehoben werden.

Bürokratieabbau als Daueraufgabe – Abbau um 25 Prozent darf nur der Startschuss sein

Besonders kritisch zu bewerten ist die Interpretation der EU-Kommission, das „25-Prozent-Abbauziel“ als ein Langzeitziel zu betrachten. Die Wirtschaft braucht zeitnah eine ambitionierte Entlastung von EU-Bürokratie, weshalb der Abbau von Berichtspflichten und Bürokratie so schnell wie möglich zu erreichen ist. Das „25-Prozent-Ziel“ sollte als ein Startschuss für eine dringend erforderliche Trendwende interpretiert werden. Langfristiges Ziel sollte es folglich sein, den Bürokratieabbau zu verstetigen und in jeder Legislaturperiode die Berichtspflichten und Bürokratielasten zu reduzieren.

Zudem sollte die EU-Kommission bei ihrer Bürokratieabbau-Initiative auch die Belastung anstehender Regelungsvorhaben berücksichtigen. Der Wirtschaftsstandort Europa kann nicht im globalen Wettbewerb bestehen, wenn die Unternehmen erst von Berichtspflichten entlastet werden, nur um neue Pflichten auferlegt zu bekommen. Über Initiativen wie dem europäischen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der EU-Taxonomie, der Endverbleibserklärung zur Sanktionsdurchsetzung oder den Vorschriften zur Reparatur von Waren kommen neue Berichts- und Dokumentationspflichten auf die Unternehmen zu, wodurch unter dem Strich ein Plus bei der Belastung entsteht. Daher sollte die EU-Kommission die als Bürokratiebremse konzipierte „One-in-one-out“-Regel effektiv und transparent nutzen. Hierfür sollten Rechtsakte künftig nicht mehr von dieser ausgeklammert werden können. Ebenso ist es wichtig, neben den Berichtspflichten auch den allgemeinen Erfüllungsaufwand der EU-Regulierung zu senken.

Die Stellungnahme der DIHK finden Sie hier: https://www.dihk.de/resource/blob/108710/824eb6d9b1c0f0b853bd0c772b1dacb1/dihk-stellungnahme-eu-konsultation-berichtspflichten-data.pdf

Ergänzende Bürokratieabbau-Vorschläge – Übersicht der DIHK

Um der EU-Kommission zusätzliche Vorschläge für den Abbau von Bürokratie und Berichtspflichten zu nennen, haben die DIHK und mehrere IHKs neben ihrer Stellungnahme auch die vor kurzem vorgestellte Übersicht mit 50 Bürokratieabbau-Maßnahmen eingereicht. Diese Vorschläge finden Sie unter folgendem Link: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/wansleben-buerokratie-trendwende-in-europa-notwendig--103916

Kontakt

Porträtfoto Benjamin Baykal
Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau

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Zwick, Sandra
Sandra Zwick Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung