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Zur Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni 2024 wurde der erste Monitoringbericht veröffentlicht.
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Zur Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni 2024 wurde der erste Monitoringbericht veröffentlicht.
Darin wird konstatiert: „Bund und Länder schreiten zügig voran. Die aktuelle Gesamtbilanz der Umsetzung mit Stand 5. Juni 2024 zeigt: Bund und Länder haben mit insgesamt rund 80 Prozent ihrer Aufträge aus dem Pakt begonnen. Davon haben Bund und Länder ein Drittel der Aufträge bereits vollständig umgesetzt. Konkret heißt das, dass 30 Prozent der Aufträge schon abgeschlossen sind, 49 Prozent der Aufträge begonnen wurden und 21 Prozent der Aufträge noch in Prüfung sind bzw. noch nicht begonnen wurden.“
Der Bericht listet zahlreiche Beschleunigungsmaßnahmen organisatorischer oder gesetzlicher Art auf. Darunter finden sich auch viele Beispiele aus den Ländern und Regionen. Der Monitoringbericht ähnelt in erstaunlicher Weise dem DIHK-Beschleunigungsmonitor, der zuerst im März und zuletzt Anfang Juni 2024 aktualisiert wurde. Danach wurde mit 18 der wichtigsten Gesetzgebungsmaßnahmen begonnen, während 33 noch ausstanden. Die Methodik lässt sich allerdings nicht vergleichen. Der Monitoringbericht wertet Maßnahmen bereits als umgesetzt, wenn sie beispielsweise in einem Fachgesetz (z. B. Fristverkürzung im EnWG) umgesetzt wurden. Nach dem DIHK-Beschleunigungsmonitor müsste dies in allen relevanten Fachgesetzen erfolgen. Trotz des lesenswerten Berichts, der auch die Landesebene berücksichtigt, würde ich deshalb bei unserer bisherigen Bewertung bleiben: „Statt eines großen Wurfs bleibt es also beim bisherigen Klein-Klein.“
Die Meldung der Bundesregierung finden Sie hier: Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern | Bundesregierung
Den vollständigen Bericht finden Sie hier.